Zum 3. April ändern sich die Corona-Regeln und die Maskenpflicht entfällt. Wir haben bei den drei größten Städten im Landkreis nachgefragt, wie in den jeweiligen Verwaltungen verfahren wird.
Die Stadt Abensberg macht von ihrem Hausrecht gebrauch und somit bleibt in den städtischen Räumlichkeiten die Maskenpflicht bestehen.
Trotz der offiziellen Aufhebung der Maskenpflicht in Deutschland, bleibt sie in den städtischen Räumlichkeiten in Abensberg erhalten. „Die Stadt Abensberg macht damit aufgrund der hohen Infektionszahlen von ihrem Hausrecht Gebrauch. Die Besucher der städtischen Räume...