Landkreis Kelheim
„Kümmerer“ können weiterarbeiten

29.09.2022 | Stand 15.09.2023, 3:30 Uhr
Prof. Dr. Joachim Hammer (re.) war ehrenamtlicher Kreis-Behindertenbeauftragter (im Bild mit ZfC-Leiter Christian Gabler, re., und Landrat Martin Neumeyer). Künftig kann das Amt auch hauptamtlich ausgeübt werden. −Foto: S. Endl/Archiv

Menschen mit Behinderung und Geflüchtete sollen weiterhin Fürsprecher auf Landkreis-Ebene haben.

Derzeit ist der Posten verwaist, aber generell hat der Landkreis Kelheim eine oder einen Behindertenbeauftragten. Bislang ist das ein Ehrenamt; künftig soll der Posten auch hauptamtlich besetzt werden können: Die Neufassung der Satzung, mit der das Amt des Behindertenbeauftragten geregelt ist, soll beide Optionen beinhalten. Im Übrigen gehe es nur um redaktionelle Änderungen, erläuterte Christian Gabler, Leiter des „Zentrums für Chancengleichheit“ am Landratsamt, im Kreisausschuss. Dort gab es keinen Widerspruch gegen die textliche Neufassung; entscheiden muss über die neue Satzung letztlich der Kreistag.

Final beschlossen ist die Fortsetzung der Flüchtlings- und Integrationsberatung. Diese wird im Landkreis durch die Caritas und die Arbeiterwohlfahrt erbracht; mit je anderthalb Stellen. Für die Personal- und Sachkosten reicht indes der staatliche Zuschuss nicht aus. Der Kreisausschuss hat abgesegnet, dass beide Organisationen weiterhin aus der Kreiskasse einen Zuschuss erhalten. Derzeit sind das maximal 42.000 Euro pro Jahr.

Georg Bergermeier (AfD) forderte, diese freiwillige Leistung zu streichen, weil der Landkreis knapp bei Kasse sei. Landrat Martin Neumeyer erwiderte, angesichts der vielen Krisenherde weltweit blieben Flucht und Integration weiterhin Herausforderungen. Und ohne die beiden Hilfsorganisationen „müsste sich der Landkreis selbst drum kümmern – das wäre teurer.“ Alle Ausschussmitglieder außer Bergermeier stimmten zu.

Heizbeihilfen werden erhöht

In jedem Fall teurer wird für den Landkreis die Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern mit Sozialleistungs-Bezug: Ihr Anspruch auf monatliche bzw. einmalige Beihilfen fürs Heizen wird angehoben, als Reaktion auf die extrem gestiegenen Preise für Heizöl und Erdgas. Das hat der Kreisausschuss beschlossen. Eingerechnet dabei wurde ein Abschlag, mit dem sich Leistungsbezieher am allgemeinen Energiespar-Appell beteiligen sollen. Einen großen Teil der Heizbeihilfen erstattet der Bund dem Kreis.

− hu