Am Freitag (1. Juli) schlägt die „Stunde der Wahrheit“ an den Ufern im Landkreis Kelheim und ganz Bayern: Es wird online bekannt gegeben, an welchen Gewässern künftig Randstreifen verpflichtend sind; in diesen ist Acker- und Gartenbau untersagt. Doch das neue Instrument für mehr Natur- und Gewässerschutz hat etliche Tücken im Detail.
Als eine Konsequenz des bayerischen Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ ist – eigentlich schon seit 1. August 2019 – nun auch im Freistaat ein fünf Meter breiter Streifen an Gewässern eine rechtsverbindliche Tabuzone: Nicht mehr angebaut werden dürfen dort...