Friedhof wird teurer
Stadtrat beschließt höhere Gebühren

Die Kosten für alle Bestattungsformen auf dem Friedhof Riedenburg und für die Leichenhäuser Thann und Hattenhausen steigen.

17.11.2021 | Stand 15.09.2023, 23:13 Uhr
Petra Kolbinger
Die letzte Ruhestätte wird zum 1. Januar 2022 teurer. Der Stadtrat hat die entsprechende Satzungsänderung beschlossen., −Foto: Petra Kolbinger

Bestattungen werden ab dem 1. Januar 2022 in Riedenburg teurer. Das wurde in der Stadtratssitzung am Dienstagabend bekannt. Nach einer Gebührenkalkulation durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, ist eine Anpassung der Friedhofsgebührensatzung, betreffend den Friedhof in Riedenburg und die Leichenhäuser in Riedenburg, Thann und Hattenhausen, unerlässlich. Ab nächstem Jahr kostet beispielsweise eine bis vier Quadratmeter große Familiengrabstätte 60 statt bisher 40 Euro. Für größere Familiengräber steigen die jährlichen Nutzungsgebühren von 55 auf 70 Euro. Keine Änderung ergibt sich bei den Reihengräbern, die nach wie vor mit 30 Euro zu Buche schlagen. Kindergrabstätten kosten künftig 20 statt 15 Euro; Urnenerdgrabstätten steigen von 20 auf 30 Euro pro Jahr. Für Urnenwandgrabstätten sind ab Januar statt einmalig 600 Euro 844 Euro fällig, allerdings gesplittet in monatliche Gebühren von jeweils 55 Euro. Die Nutzungsgebühren für die Leichenhäuser steigen ebenfalls. Zudem wir hier künftig nicht mehr zwischen der Kernstadt und den beiden Ortsteilen differenziert. Tiefer in die Tasche greifen muss der Bürger auch bei den sonstigen Gebühren, wie Müllabfuhr und Wasserverbrauch.

Die vom Stadtrat einstimmig beschlossene Aufhebung des Bebauungsplans Nr.60 „Prunn West 2“, ist keineswegs ein Schritt zurück, sondern der Empfehlung des Landratsamtes Kelheim geschuldet. Die Behörde hat diese Maßnahme für sinnvoll erachtet, algesichts der erheblichen Änderungen (MZ berichtete). Gleichzeitig erfolgte für das fragliche Gebiet die Aufstellung des Bebauungsplans 60a „Prunn West 2 neu“ mit einem Lärmschutzwall entlang der Staatsstraße 2230. Ratsmitglied Josef Fuchs (CSU) erfuhr auf Nachfrage, dass mit Ausnahme einer für den Lärmschutzwall, alle erforderlichen Grundstücke in Händen der Stadt seien; ein Notartermin für den Erwerb der noch fehlenden Fläche sei bereits vereinbart. Die Aufstellung des neuen Bebauungsplans soll im beschleunigten Verfahren und ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Hinsichtlich des Grünordnungsplans wird von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, diesenauf die wesentlichsten Teile des Bebauungsplans zu beschränken. Begründet wird die Neuaufstellung des Bebauungsplans mit der Zielsetzung, in einer geordneten städtebaulichen Entwicklung dringend benötigtes Bauland zu schaffen. Ratsmitglied Sandra Schmid (CSU) hinterfragte den Zeitplan für die Vergabe der Bauparzellen an die offenkundig zahlreichen Bewerber und erfuhr von Hauptamtsleiterin Kristina Heil, dies´sei abhängig vom Verlauf des Verfahrens. Man hoffe aber auf „spätestens Mitte 2022.“ Als weitere Begründung für die Neuaufstellung wird die Notwendigkeit angeführt, die Abflußsituation bei Niederschlagswasserereignissen zu verbessern und Erschließungskosten zu reduzieren. Die Änderung basiert vor allem auf Wünschen und Anregungen der Prunner Bevölkerung Diese hatte ab Februar 2019 interveniert, nach dem der ursprüngliche Bebauungsplan Nr.60 „Prunn West 2“ vom September 2018 rechtskräftig geworden war (MZ berichtete). Bürgermeister Thomas Zehetbauer(CWG) ging daher am Dienstag davon aus, dass die aktuellen Schritte bei den Prunner Bürgern auf Zustimmung stossen werden. Nächster Schritt soll die Vorstellung des zwischenzeitlich auf Basis des überarbeiteten Kompromissvorschlags, der sogenannten „Variante 3“, von einem Planungsbüro erarbeitete Planentwurf in einer der nächsten Bauausschusssitzungen sein. Das Gremium fasste auch die Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse zur Aufstellung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne für die Solarparks Baiersdorf und Frauenberghausen. In beiden Fällen hatte die Öffentlichkeitsbeteiligung keine Einwendungen ergeben. Nur einzelne Träger öffentlicher Belange haben sich während der Auslegungsfrist geäussert. Die Stellungnahmen der Fachstellen wurden besprochen und beschlossen, diverse Anregungen zu berücksichtigen.