Justiz
Sein Messer traf die Achsel-Schlagader

In Abensberg verletzte im November ein junger Flüchtling einen anderen schwer. Er sitzt in U-Haft. Bald muss er vor Gericht.

17.05.2016 | Stand 16.09.2023, 6:47 Uhr
Streit in Flüchtlingsunterkünften gibt es laut Oberstaatsanwalt Theo Ziegler öfter. Aber eine derart massive Verletzung sei ihm bislang nicht untergekommen, sagt er. −Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Anfang November 2015 sorgte ein Vorfall zwischen zwei jungen Flüchtlingen in Abensberg für Aufsehen, Verunsicherung in der Bevölkerung und einen Großeinsatz von Rettungskräften. Ein 19-Jähriger aus Somalia war mit dem Messer auf einen zum Tatzeitpunkt 18-jährigen Mitbewohner aus Sierra Leone losgegangen und hatte diesen schwer verletzt. Mit dem Rettungshubschrauber war der 18-Jährige in eine Klinik geflogen worden. Nur einer erfolgreichen Not-OP verdankt er sein Leben.

Die Ermittlungen sind nun abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat vor kurzem Anklage erhoben, sagt Oberstaatsanwalt Theo Ziegler auf Nachfrage unserer Zeitung.

Der 19-Jährige sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft. Sein Fall wird – wie jeder Haftfall – am Regensburger Gericht verhandelt. Wann sich der junge Mann genau wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Jugendschöffengericht verantworten muss, ist aktuell laut dem Sprecher des Regensburger Gerichts Dr. Alexander Guth noch nicht terminiert.

Bei dem Streit zwischen den beiden jungen Männernsei es jedoch um nichts Großes, einen politischen oder religiösen Hintergrund gegangen. Der Anlass war „relativ nichtig“, so Ziegler. Es sei ums Rauchen und um herumliegende Zigaretten gegangen.

Im Laufe des Disputs zückte der Ältere das Messer. Damit traf er die Schlagader in der Achselhöhle. Eine Notoperation rettete das Leben des 18-Jährigen. Neun Tage lag er im Krankenhaus.

Auch das mittlerweile 19-jährige Opfer muss sich vor Gericht verantworten. In einem abgetrennten eigenen Verfahren wird er sich wegen einfacher Körperverletzung vor dem Kelheimer Jugendgericht verantworten müssen, sagt Ziegler. Grund: Er soll seinen Kontrahenten mit Fäusten geschlagen haben.

Die Ermittlungen mit Dolmetschern bezeichnet der Oberstaatsanwalt als Alltag. Dennoch sei der vorliegende Fall aus seiner Sicht ein herausragender. Dass es in Unterkünften unter Flüchtlingen immer wieder zu Prügeleien komme, sei nichts besonderes. Dass es aber zu einer derart massiven Verletzung kam, ist Ziegler nach eigener Aussage bisher nicht untergekommen.

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