Masken- und Testpflicht
Noch immer Corona-Regeln: Kelheimer Seniorenheime begehren auf

27.01.2023 | Stand 15.09.2023, 1:54 Uhr
Seniorenheime und Kliniken stehen weiterhin unter dem Eindruck von Corona-Regeln. Mitarbeiter und Besucher müssen aktuelle Tests ablegen und zudem eine FFP2-Maske tragen. −Foto: Marijan Murat/dpa

Die Corona-Pandemie ist vorüber, Masken- und Testpflicht sind abgeschafft – nicht aber in Seniorenheimen, Kliniken und ähnlichen Einrichtungen. Der Ärger über die Ungleichbehandlung wächst auch im Landkreis Kelheim.



„Zu Tausenden feiern die Menschen wieder. Und bei uns benötigt ein Besucher Test und FFP2-Maske, wenn er einen Angehörigen aufsucht“, sagt eine Mitarbeiterin des AWO-Seniorenheims in Saal a. d. Donau. „Das ist nicht mehr nachvollziehbar“, so die 36-Jährige, die namentlich nicht genannt werden möchte. Wobei sie hinterher schickt: „Für uns Beschäftigte macht eine Maske schon Sinn, weil wir mit vulnerablen Gruppen arbeiten.“

Verschwunden ist Corona nicht. Die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis liegt bei rund 75 (93 Fälle innerhalb einer Woche), in den Krankenhäusern Kelheim und Mainburg sind ein Dutzend Erkrankter stationär aufgenommen. „Das Infektionsgeschehen in Seniorenheimen ist aber sehr niedrig“, erklärt das Landratsamt Kelheim.

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Was auch Harald Richter, Leiter der BRK-Seniorenhäuser in Kelheim und Abensberg, bestätigt. „Darum ist es auch nicht mehr vermittelbar, dass draußen alles frei lebt, der Mikrokosmos Seniorenheim aber nach Corona-Regeln läuft.“ Die Widersprüchlichkeit zeige sich auch daran, dass die Bewohner raus dürfen, ihre Familien besuchen und ohne Test wieder ins Heim zurückkehren.

Krankenhaus St. Lukas: Vorsichtig lockern

Im Krankenhaus St. Lukas in Kelheim registriert man „zunehmend ein Unverständnis der Besucher, da in anderen öffentlichen Gebäuden keine Maßnahmen mehr notwendig sind“, sagt Geschäftsführerin Sabine Hehn. „Wünschenswert“ wäre ein Verzicht auf die Maskenpflicht, wenn ein negativer Test vorliege. Grundsätzlich halte man die aktuellen Regeln noch für sinnvoll, „eine gewisse Vorsicht ist ratsam“.

Beim Personal sind die Ansteckungen mit Corona auch gesunken. Etwa zwei Mitarbeiter pro Woche würden erkranken, sagt Hehn. Da es ständige Tests gibt, kann sie sich beim Personal ebenso eine Lockerung der Maskenpflicht vorstellen. Aus Seniorenheimen kommt ein ähnlicher Vorstoß, vor allem um das soziale Leben der Bewohner wieder intakt zu bringen. „Die Senioren, die ohnehin meist schwer hören, können die Mitarbeiter nicht verstehen. Auch Mimik und Gestik sehen sie nicht“, sagt ein Riedenburger Einrichtungsleiter. Genauso verhält es sich mit den Besuchern, die hinter einer Maske stecken. Die Bewohner müssen in Gemeinschaftsräumen Masken tragen, außer es liegt Schwerhörigkeit vor.

Kaum noch Test-Möglichkeiten

Immer schwieriger wird es für Besucher, einen Corona-Test zu machen. „Test-Stationen sperren zu, Hausärzte bieten es auch nicht durchgängig an“, sagen Seniorenheim-Leiter. „Für einen relativ kurzen Besuch muss man irgendwo hin rennen“, kann die Beschäftigte des Saaler AWO-Heims den Unmut nachvollziehen.

Seit fast drei Jahren stehen Heime und Kliniken nun unter dem Eindruck von Corona. Was auch Besuchsdienste, die Abwechslung in den Alltag bringen, stark einschränkte. „Die Ehrenamtlichen kommen langsam wieder. Aber wir sind noch lange nicht auf dem Vor-Corona-Niveau“, sagt Seniorenheim-Leiter Richter.

Aus mehreren Seniorenheimen, die offiziell nichts sagen möchten, kommt der Verweis auf die Verantwortung, die man trage. „Für meine Beschäftigten und die Besucher würde ich mir die gleichen Rechte wünschen wie bei den Menschen draußen. Aber Senioren sind nun mal besonders gefährdet“, so dieser Tenor.

Änderung in Artzpraxen

Ende Januar fällt in Bayern die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen, weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen sowie Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Patienten und Besucher benötigen weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz. Landrat Martin Neumeyer fordert, „dass bei günstiger Entwicklung auch bald die letzten Beschränkungen fallen können“. Daher unterstütze er auch die Forderung von Gesundheitsminister Klaus Holetschek, die bundesweit geregelte Maskenpflicht im Gesundheitswesen schon vor dem 7. April 2023 auszusetzen. Bis zu diesem Datum gelten die Regelungen im Bundesinfektionsschutz vorerst.

Was aktuell gilt

FFP2-Maske:Sie ist in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen sowie voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen zu tragen. Patienten und Besucher müssen auch in Arzt- und Zahnarztpraxen u. ä. eine FFP2-Maske aufsetzen.

Medizinische Maske:In Obdachlosenunterkünften und Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen gilt die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske. Ausgenommen sind private Räumlichkeiten innerhalb dieser Gebäude.

Testpflicht:Der Zugang zu Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen sowie voll-/teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen ist Beschäftigten und Besuchern nur gestattet, wenn sie negativ getestet sind. Das gilt unabhängig vom Geimpft-Status.