Region Nürnberg
Betrug mit Corona-Tests: Verdächtige in Haft

30.07.2022 | Stand 15.09.2023, 4:11 Uhr
In Corona-Teststationen in der Region sollen drei Angeklagte in hohem Maß falsch abgerechnet haben. −Foto: dpa/Sina Schuldt

In großem Stil sollen drei Personen bei Corona-Teststationen betrogen haben – die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat gegen sie Anklage wegen Abrechungsbetrugs erhoben, zwei Angeschuldigte sitzen wegen Fluchtgefahr in Haft.

Geplanter Gewinn aus diesen Taten laut Anklageschrift: Über 645000 Euro, so die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg. Die ZKG geht aufgrund ihrer Ermittlungen davon aus, dass die beiden Betreiber der Teststationen deutlich mehr Testungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) abgerechnet haben als sie tatsächlich durchgeführt hatten. Zudem sollen sie zur weiteren Gewinnmaximierung für die Beschaffung der Schnelltests (PoC-Antigen-Tests) überhöhte Beschaffungskosten abrechnet haben.

Fantasiezahlen übermittelt

Mitarbeiter sollen Testungen des Tages zum Beispiel mittels Strichlisten gezählt und abends den Angeschuldigten gemeldet haben. Von den Angeschuldigten sollen an die KVB dann überhöhte Fantasiezahlen weitergegeben worden sein, so die ZKG.

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Die beiden Angeklagten, die in Haft sitzen, sollen ab 3.Mai 2021 mehrere Corona-Teststationen in Nürnberg, Fürth und Schwabach betrieben haben – und für die Monate Mai und Juni 2021 Auszahlungen in Höhe von gut 435000 Euro zu Unrecht erhalten haben, so die ZKG. Die für Juli und August 2021 nach der Anklageschrift zu Unrecht abgerechneten Beträge von insgesamt über 210000 € sollen nicht mehr ausgezahlt worden sein, weil der KVB das Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbe-truges bekannt geworden war.

100000 Euro gepfändet

Die dritte Angeklagte, eine Angestellte, soll den beiden anderen bei der falschen Abrechnung der Schnelltests geholfen haben, vor allem durch Meldung der unrichtigen Zahlen an die KVB. Die ZKG strebt die Einziehung des Erlöses im Rahmen der Hauptverhandlung an – zur Sicherung wurde laut ZKG bereits gut 100000 Euro an Bargeld gepfändet. Außerdem wurde der Mercedes eines der Angeschuldigten verwertet, wodurch ein Betrag von gut 11000 Euro erlöst wurde.

Strafbar gemacht haben sollen sich die Angeschuldigten wegen Betrugs in acht Fällen und versuchten Betrugs in 20 Fällen, die dritte Angeschuldigte wegen Beihilfe hierzu.

Ermittlungen gegen Bank

Anlass der Ermittlungen war eine Geldwäscheverdachtsanzeige einer großen deutschen Bank. Im Ermittlungsverfahren zeigte sich einer der Angeschuldigten weitestgehend geständig. Die beiden anderen wollten zum Tatvorwurf nichts sagen.