Corona-Pandemie
Impftermine für Lehrer und Kita-Personal

Der Landkreis Regensburg hat mit der Impfung von Lehrern und Kita-Personal begonnen. Geimpft wird mit dem Astrazeneca-Vakzin.

02.03.2021 | Stand 16.09.2023, 4:10 Uhr
Der Landkreis Regensburg hat mit der Impfung von Lehrkräften und Kinderbetreuungspersonal begonnen. −Foto: Patrick Pleul/dpa

Der Landkreis Regensburg hat mit der Impfung von Lehrkräften und Kinderbetreuungspersonal begonnen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamts hervor. Das Impfangebot richte sich ausschließlich an berechtigte Personen, die im Landkreis wohnen oder an einer entsprechenden Einrichtung mit Sitz im Landkreis tätig seien.

Der Landkreis habe die jüngst geänderte Corona-Impfverordnung zum Anlass genommen, bereits jetzt Impftermine für das Personal von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen anzubieten. Darunter fallen Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen einschließlich räumlich angeschlossener Kinderbetreuungseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege, Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) und Schülerheime sowie Schulen für Kranke und schulvorbereitende Einrichtungen. Adressiert seien neben den Lehr- und Betreuungskräften auch die Schulleitungen und das Verwaltungspersonal, das Personal in der Mittags- und Nachmittagsbetreuung sowie der Jugendsozialarbeit.

Zweite Impfung nach neun bis zwölf Wochen

Als Impfstoff werde das Produkt der Firma AstraZeneca eingesetzt, heißt es in der Mitteilung weiter. Eine zweite Impfung sei dann nach neun bis zwölf Wochen vorgesehen. Die betroffenen Personengruppen seien bereits über die Einrichtungen oder Arbeitgeber informiert worden.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass sich dieses Angebot ausschließlich an die oben genannten – aktiv im Berufsleben stehenden – Personengruppen richtet, deren Einrichtung im Landkreis Regensburg liegt oder die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Regensburg haben. Alle anderen Impfwilligen würden konsequent aussortiert und erhielten eine Stornierung des Termins beziehungsweise eine Abweisung vor Ort. Die Vorlage von unechten oder gefälschten Dokumenten sei strafbar, so der Hinweis der Landkreisbehörde.