Dieser Bauabschnitt 2 des Gewerbegebietes soll im Trennsystem entwässert werden.
Schmutzwasser soll zur bestehenden Abwasserbehandlungsanlage abgeleitet werden. Das Niederschlagswasser von den privaten Flächen soll auf den Bauparzellen selbst versickern. Das Niederschlagswasser von den öffentlichen Flächen soll vollständig im Gewerbegebiet versickert werden. Genutzt werden soll dafür die fünf Meter breite Grünfläche zwischen der Fahrbahn und dem Gehweg. Die Versickerung soll dort über die Oberbodenzone mit 20 Zentimeter Stärke in den kiesigen Untergrund erfolgen. Um das umzusetzen, beantragt der Zweckverband eine Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz. Gemäß des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz muss das Vorhaben bekanntgemacht werden. Zu diesem Zweck liegen die Unterlagen in der Zeit vom 26. Juli bis einschließlich 25. August im Rathaus der Stadt Wörth aus. Sie sind auch online zu finden unter www.landkreis-regensburg.de/landratsamt unter „Öffenliche Bekanntmachungen“.