Freizeit
Schwarzpulver: Lagerung knifflig

Der Diebstahl von drei Kilogramm des explosiven Stoffs zeigt das Problem-Potenzial auf. Vorschriften für Böllerschützen sind komplex bis verwirrend.

28.06.2013 | Stand 16.09.2023, 21:01 Uhr

Böllerschießen: Das Hobby ist mit vielen Auflagen verbunden. Foto: dpa

Die Zahl der Böllerschützen im Landkreis nimmt stetig zu – und damit die Anzahl der Besitzer von Schwarzpulver. Im Fall des Falles kann das zu unangenehmen Folgen führen. So sah sich die Polizei am Donnerstag genötigt, Einbrecher, die im nordöstlichen Landkreis aus einem Wohnhaus einen Tresor gestohlen hatten, dringend zu warnen. Denn in dem Tresor, der einem Böllerschützen gehört, befinden sich drei Kilogramm Schwarzpulver(MZ berichtete). Sollten die Einbrecher versuchen, den Tresor aufzuschweißen, würden sie sich in Lebensgefahr begeben.

Bisher noch keine Hinweise

Bislang gibt es noch keine Hinweise auf die Täter bzw. auf den Verbleib des Diebesguts.

Wie das Landratsamt als Aufsichtsbehörde der MZ bestätigte, hatte der Bestohlene eine Erlaubnis, Schwarzpulver aufzubewahren. Er habe drei Kilogramm Schwarzpulver nach eigenen Angaben in einem Tresor in einem bewohnten Haus zwischengelagert. Er habe den explosiven Stoff dann an einem anderen Ort in einen nicht bewohnten Gebäude – so wie es das Sprengstoffgesetz vorschreibt – lagern wollte.

Prüfung für Landratsamt aufwendig

Das Landratsamt überprüft derzeit die Sachlage. Wegen der sehr komplexen Rechtslage, die stetigen Änderungen unterworfen sei, sei momentan nicht klar, ob eine zeitlich begrenzte Zwischenlagerung im bewohnten Gebäude erlaubt ist. Die Behörde behält sich deshalb vor, gegen den Eigentümer des gestohlenen Tresors ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. Auch die rechtlichen Konsequenzen werden geprüft. Um den Fall zu klären, hat das Landratsamt sogar Experten eingeschaltet.

30 Gramm für einen Schuss

Josef Eder aus Graßlfing ist ebenfalls Böllerschütze. Er bestätigt die strikten Auflagen. Er lagere sein Schwarzpulver in einem entsprechenden Schrank in einem unbewohnten Nebengebäude, der genaue Aufbewahrungsort sei nicht einmal seiner Familie bekannt. Dass Böllerschützen Schwarzpulver in solchen Mengen lagern, ist laut Eder üblich, weil der Bedarf schwer einzuschätzen sei. So habe er einmal binnen fünf Monaten beinahe zwei Kilogramm verschossen. Pro Schuss benötigt Eder etwa 20 bis 30 Gramm Schwarzpulver.

Feuerwehren wissen Bescheid

Probleme kann Schwarzpulver auch bei Bränden verursachen. Bei einem Feuer in einem Keller in Wolfsegg im Februar 2013 befanden sich in einem Tresor 50 bis 100 Gramm des explosiven Pulvers. Nach Polizeiangaben hatte damals aber keine Explosionsgefahr bestanden, die Feuerwehr kühlte den Tresor trotzdem, um eine Entzündung des Pulvers zu verhindern. Nach Angaben von Kreisbrandrat Waldemar Knott sind zugelassene Schwarzpulver-Lagerstätten bei der Einsatzzentrale bekannt. Die Einsatzkräfte seien deshalb in solchen Fällen sofort informiert. In der Praxis komme das aber sehr selten vor. Er könne sich in seiner Dienstzeit nur an zwei Fälle erinnern.

Der Böllerschütze trägt die Verantwortung

Das Böllerpulver muss gegen Diebstahl, unbefugten Zugriff und Brand geschützt sein. Der Böllerschütze ist für das sichere Aufbewahren verantwortlich und haftet für Folgeschäden.

Nach der Sprengstoffverordnung dürfen Berechtigte bis zu drei Kilogramm Schwarzpulver in unbewohnten Gebäuden (z.B. Nebengebäuden) und maximal ein Kilogramm in unbewohnten Zimmern lagern. Das Schwarzpulver muss in einem Stahlschrank versperrt gelagert werden.

Eine Kennzeichnung der Lagerstätte mit einem Warnsymbol ist nicht nötig.

Diese Lagerstätten sind möglich

Unzulässig für eine Aufbewahrung sind z. B. auch nur gelegentlich genutzte Fremdenzimmer, Hobbyräume, Küchen, Treppenhäuser, Heizräume, nicht ausgebaute Dachräume, Heizöllagerräume, Einstellräume für Kraftfahrzeuge, Räume mit Hauptanschlüssen von Versorgungsleitungen (Gas, Strom).

Mengen bis zu einem Kilogramm können ausnahmsweise auch in Bad, WC, Balkon oder in einem Kellerlichtschacht gelagert werden.