Gemeinderat
Tempo-30-Zone in Sinzing abgelehnt

29.06.2022 | Stand 15.09.2023, 4:36 Uhr
In der Bahnhofstraße hatte Bündnis 90/Die Grünen für die Errichtung einer Tempo-30-Zone geworben. −Foto: Pilz

Mit 13 Nein- und nur sechs Ja-Stimmen wurde der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sinzinger Gemeinderat auf eine „Tempo-30-Festlegung“ in einem hoch frequentierten Abschnitt der Bahnhofstraße zur konkreten Gefahrenabwehr abgelehnt.

Die Bahnhofstraße zwischen Laberbrücke und der Einfahrt Bauhof werde von Radfahrern, Joggern und Spaziergängern intensiv genutzt, so der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. Entlang der Bahnhofstraße befinde sich eine Kleingartenanlage, der Wohnbereich einer Flüchtlingsunterkunft, der Wertstoffhof und eine Pizzeria. Während der Öffnungszeiten des Wertstoffhofs sei ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch An- und Abfahrt sowie parkende Autos am Straßenrand festzustellen. Dazu komme noch der Besucherverkehr der stark frequentierten Gaststätte Villa Lucania mit ebenfalls parkenden Autos am Straßenrand, eine Bushaltestelle, die Ein- und Ausfahrten zu und von der Grüngutablagestelle und die Ein- und Ausfahrt des Feuerwehrhauses, sodass relativ unübersichtliche Situationen entstünden.

Dazu komme auch noch die Beachtung der markierten Fahrbahnquerung durch Radfahrer und Fußgänger an der Bahnhofstraße Höhe Wertstoffhof/Feuerwehrhaus, die die Aufmerksamkeit der Autofahrer zusätzlich fordere. Die mehrfach wechselnde Kurvenführung der Bahnhofstraße aus Richtung Kleinprüfening verstärke das Gefahrenpotenzial noch, hieß es im Antrag weiter. Bündnis 90/Die Grünen sehen hier bedingt durch diese Gegebenheiten eine zusätzliche Gefährdung für Fußgänger und Radfahrer. Eine durchgängige Tempo-30-Zone auf der Bahnhofstraße ab der Laberbrücke bis zur Einfahrt in den Wertstoffhof wäre deshalb aus Gründen der Verkehrssicherung gegenüber Fußgängern und Radfahrern mehr als angebracht.

Martin Brix (CSU) sagte, er habe die letzten zehn Jahre nach Unfällen in diesem Bereich recherchiert. Kein einziger sei infolge erhöhter Geschwindigkeit zu verzeichnen. Die Beschilderung sei ausreichend und die Fahrbahnquerung zum neuen Fußgänger- und Radweg deutlich und rechtzeitig erkennbar gekennzeichnet. Ein erhöhtes Gefahrenpotenzial sei seiner Meinung nach nicht gegeben.

Nach dem Ausbau der Bahnhofstraße „Teil 2“ mit einem Bürgersteig würden sich ohnehin zusätzliche Tempo-Limit-Maßnahmen erübrigen. Der Bereich Bahnhofstraße mit großteils Gewerbegebäuden und nur neun bewohnten Gebäuden ist seiner Meinung nach verkehrssicherungstechnisch völlig ausreichend beschildert.

− lpe