Fährtenarbeit
Jagdhunde wurden geprüft

Im Barbinger Forst konnten die Jäger mit ihren Hunden die Prüfung ablegen, verschiedene Dinge waren gefragt.

21.10.2021 | Stand 15.09.2023, 23:51 Uhr
Teilnehmer, Leistungsrichter und Prüfungsleiter des Verein Brauchbarer Jagdhund e.V. legen die Prüfung zur jagdlichen Einsatzfähigkeit ab. −Foto: Bildnachweis wird nachgereicht: VBJ

Die Fährtenarbeit im hügeligen Gelände stellt für Hunde und Führer vor eine harte Bewährungsprobe. Ihre volle Brauchbarkeit durften drei Hundeführer mit ihren vierbeinigen Jagdhelfern im Oberpfälzer Barbing bei Regensburg unter Beweis stellen. Der Gesetzgeber verlangt auf der Jagd den Einsatz brauchbarer Hunde, so berichtet der Verein an die MZ. Daher hat es sich der Verein Brauchbarer Jagdhund e.V. (VBJ) zur Aufgabe gemacht, Hunde auf deren Brauchbarkeit, sprich jagdliche Einsatzfähigkeit, zu prüfen. In den wildreichen Revieren rund um Barbing fand in einem vorwiegend aus Mischwald bestehendem Gelände am 3. Oktober die Prüfung über die jagdliche Brauchbarkeit von Hunden statt. Mildes und sonniges Wetter schuf den passenden Rahmen dafür. Die Prüfung wurde von drei erfahrenen Leistungsrichtern des Vereins Brauchbarer Jagdhund e.V. (VBJ) gerichtet.

Dem Verein geht es hierbei nicht um einen Wettbewerb, sondern um die Überprüfung des Ausbildungsstandes des Jagdhundes unter Einbeziehung aller relevanten Punkte des Tierschutzgesetzes. Im Verein brauchbarer Jagdhund können dabei Hunde unabhängig von Rassenzugehörigkeit und etwaigen Zuchtpapieren an den Prüfungen teilnehmen. Ein Deutsch Drahthaar sowie zwei Hannoversche Schweißhunde mussten bei der Prüfung unter Beweis stellen, dass sie auch unter erschwerten Bedingungen in der Lage sind, ein verletztes Wild aufzuspüren. Die Fährten wurden am Tag vor der Prüfung gelegt. Hund und Mensch hatten insgesamt 30 Minuten Zeit, auf der Fährte zum Stück zu finden. Neben der Fährtenarbeit wurde auch Führigkeit und Gehorsam, Schussempfindlichkeit sowie Haar- und Federwildschleppen geprüft. Außerdem konnten die Hunde bei der Wasserarbeit am schilfreichen Ufer der Donau ihre diesbezügliche Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen. Der Prüfungstag endete für zwei Prüflinge mit Bestehen der Prüfung zur allgemeinen Brauchbarkeit und eingeschränkten Brauchbarkeit auf Schalenwild. Lediglich ein Teilnehmer konnte die geforderten Leistungen am Tag der Prüfung nicht zeigen.