Im Vorstand der Bürgerstiftung steht ein personeller Wechsel bevor. Grund dafür ist unter anderem das Stiftungsrecht.
Denn für den Stiftungsvorstand, der die Geschäfte der Stiftung führt, gibt es die Besonderheit, dass nur eine zweimalige Wiederwahl möglich ist. Dies würde bedeuten, dass spätestens 2026 alle fünf aktuellen Vorstände aufhören und dann eine komplett neue Vorstandschaft „bei Null“ anfangen müsste. Um diese Situation zu vermeiden, wird sich ein Teil der bisherigen Vorstandschaft zurückziehen, und den Platz für neue Kandidaten frei machen, die sich dann gemeinsam mit den...