Mit seiner Unterbringung in der geschlossenen Abteilung des BKH in Regensburg ist der junge Mann so gar nicht einverstanden gewesen. Nun steht er vor Gericht.
Ist jemand für sich selbst oder andere eine Gefahr, kann eine Unterbringung angeordnet werden. So ist das auch im Fall eines jungen Mannes gewesen. Was am 16. Oktober auf Station 18 A, einer geschlossenen Abteilung im BKH geschah, arbeitet nun die siebte Strafkammer des Landgerichts auf. Dem Pflegepersonal ist jener Tag bis heute in Erinnerung: Der 25-Jährige drohte einen Amoklauf an, wollte „die Bude zerlegen“ und „allen die Kehlen...