Corona
Ampel in und um Regensburg tiefrot

Seit Samstag ist es amtlich: Die Domstadt bekommt strenge neue Regeln. Auch der Landkreis feilt schon an der Bekanntmachung.

06.11.2021 | Stand 15.09.2023, 23:16 Uhr
Ab Sonntag gelten in Regensburg strengere Maßnahmen, beispielsweise eine FFP-2-Maskenpflicht in Innenräumen. Die Staatsregierung will, dass das auch streng kontrolliert wird. −Foto: Daniel Steffen

Es war dann doch nicht knapp: Die Inzidenz liegt am Samstag in Regensburg deutlich über den von der Staatsregierung vorgegebenen Grenzwert von 300, nämlich bei 373,5. Und auch die Auslastung der Intensivbetten ist zum Wochenende hin nochmals angestiegen: 86,8 Prozent aller Regensburger Intensivbetten sind belegt, über 80 Prozent springt die neue regionale Krankenhaus-Ampel an. Doch was gilt jetzt? Die Staatsregierung hat zwar am Freitag die aktuelle Infektionsschutz-Verordnung aktualisiert. Doch zentrale Fragen lässt sie nach wie vor offen - etwa die, wie die Regensburger Betriebe ab Montag ihre Mitarbeiter kontrollieren sollen. Das wissen wir - und das ist noch offen.

Sicher ist: Die Stadt Regensburg muss am Samstag amtlich bekanntmachen, dass Regensburg eine „Regional erhöhte Belastung“ aufweist. Dann gelten in der Domstadt all die Regeln, die die Staatsregierung schon vor geraumer Zeit für eine landesweite rote Krankenhaus-Ampel aufgestellt hat. Das Juristen-Deutsch ist für Laien schwer zu verstehen, häufig steckt der Teufel im Detail. Die Stadt jedenfalls hat keine Alternative, sie muss per Bekanntmachung die neuen Regeln in Kraft setzen.

Auch der Landkreis ist Hotspot

Der Inzidenzwert im Landkreis Regensburg ist laut Robert Koch-Institut zum 6. November auf 325,3 gestiegen und liegt damit nun ebenfalls über der kritischen Marke von 300. Da auch die Auslastung der Intensivbetten bezogen auf die Zuständigkeit der Leitstellen laut Hans Fichtl, Pressesprecher des Landratsamts, über der kritischen Marke von 80 Prozent liegt, gilt der Landkreis nun als Hotspot. Deswegen wird der Landkreis die Krankenhaus-Ampel entsprechend der aktuellen Verordnung auf Rot stellen. Eine entsprechende Bekanntmachung befinde sich laut Fichtl gerade in Vorbereitung und wird voraussichtlich noch am Wochenende veröffentlicht.

Strengere Zutrittsberechtigungen

Die in dieser Woche nachgeschärfte Krankenhaus-Ampel sieht für Hotspots strengere Zutrittsberechtigungen vor. Und die sind durchaus happig. Die FFP-2-Maskenpflicht in Supermärkten, Bussen und überall dort, wo auch bisher Maskenpflicht galt, kommt. Schüler sind ohnehin von den Neuregelungen betroffen, ganz unabhängig davon, wo sie wohnen. Sie dürfen allerdings medizinische Masken tragen, ganz unabhängig davon, wo sie wohnen. In der Grundschule gehen auch Stoffmasken. Neu ist auch, dass Schüler bei einem positiven Corona-Fall in der Klasse an fünf Schultagen hintereinander getestet werden müssen. Sie werden aber nicht in Quarantäne geschickt. Die Inzidenzen bei Schülern sind auch in Regensburg besonders hoch, wie diese Daten des Gesundheitsamtes zeigen:

Die Frage nach der Kontrolle

Besonders betroffen sind von den strengen Regeln in Regensburg die Arbeitnehmer und Betriebe. Ab zehn Mitarbeitern und Kontakt zu Kollegen oder Kunden müssen Betriebe nämlich die 3G-Regeln anwenden: In den Betrieb darf nur, wer getestet, geimpft oder genesen ist. Schon vergangene Woche fragte die Mittelbayerische im Gesundheitsministerium an, wie das überprüft werden soll: Dürfen Betriebe selbst Tests durchführen und wenn ja, wer kontrolliert, ob diese negativ sind? Und was, wenn Mitarbeiter sich weigern, ihren Impfstatus preiszugeben? Das Gesundheitsministerium antwortete, diese Fragen seien gerade noch in der Ressortabstimmung - also zwischen den Ministerien -, man solle die Verordnung abwarten. Die liegt nun auf dem Tisch - und beantwortet diese Fragen nicht.

Viele Details noch offen

Paragraph 17 Absatz 4 der neu gefassten Verordnung stellt zwar klar, dass die Regelung nur für Betriebe ab zehn Mitarbeiter gilt. Doch ob es Einlasskontrollen geben muss, lässt sie eigentlich offen. Fakt ist: Ab Montag darf sich niemand mehr in Firmen aufhalten, der nicht einen der 3G-Nachweise vorzeigen kann. Ministerpräsident Markus Söder hatte bei der Vorstellung der neuen Maßnahmen zusammen mit Gesundheitsminister Klaus Holetschek angekündigt, dass auch die Polizei die Maßnahmen strenger kontrollieren solle. Zuständig sind auch die lokalen Ordnungsämter. Die erlassen Bußgelder. Das taten sie auch bei der Ausgangssperre, die ein Gericht im Nachhinein für rechtswidrig erklärt hatte. Dennoch mussten die Bürger zahlen. Ausgenommen sind übrigens der Handel und der ÖPNV: Busfahrer und Angestellte im Einzelhandel und Supermärkten müssen keinen 3G-Nachweis erbringen, Mitarbeiter in Büros aber sehr wohl.

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Hohe Inzidenzen bei Kindern

In der Begründung der Verordnung unterscheiden die Juristen des Ministeriums übrigens stark zwischen Geimpften und Ungeimpften. Sie behaupten, laut Zahlen des Landesamts für Gesundheit (LGL) läge die 7-Tage-Inzidenz bei Ungeimpften bei 537,1, bei den Geimpften lediglich bei 60,1. Was in dem Absatz nicht fehlt, ist die Tatsache, dass die Inzidenzen derzeit vor allem bei Kindern und Jugendlichen extrem hoch sind. In Regensburg liegt sie bei Kindern unter 14 Jahren beispielsweise bei über 580. Kinder unter zwölf Jahren können sich aber noch gar nicht impfen lassen.

Wir haben die Regensburger nach ihrer Meinung gefragt:

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Impfnachweis in der Arbeit

Betriebe, die nun die 3G-Regeln umsetzen müssen, sei laut Begründung der neuen Verordnung „eng zu verstehen“. Gemeint seien nämlich neben Firmen auch Behörden und Verwaltungen. Damit muss man in Regensburg auch den Impfpass zeigen oder einen Test nachweisen, wenn man ins Rathaus geht. Außer man ist Stadtrat, denn es heißt wörtlich: „Nicht erfasst werden darüber hinaus Mitglieder von kommunalen Selbstverwaltungsgremien.“ Auch Landtagsabgeordnete müssen die Nachweise nicht vorlegen.

Was ist mit der Kultur?

Hart wird es für Ungeimpfte Kultur-Fans in den kommenden Tagen in Regensburg. Denn die rote Krankenhaus-Ampel bedeutet für sie: Kein Theater- oder Konzertbesuch. Diese sind nur noch unter den 2G-Regeln zugänglich. Doch auch hier gibt es Ausnahmen: In Gastwirtschaften, aber auch zum Friseur darf man weiterhin mit einem Test. „Hier bleibt es bei 3G-plus“, heißt es bei Letzteren. Ein einfacher Testnachweis gilt also nicht, es muss ein viel teurerer PCR-Test sein.

Wann ist wieder Schluss

Einheitlich auf 2G umgestellt wird bei roter Ampel übrigens in Clubs und Diskotheken sowie in Bordellen. Das gilt auch, wenn die Bayern-Ampel auf gelb springt. Am Samstag war das noch nicht der Fall. Wie lange diese Maßnahmen gelten, ist allerdings ohnehin noch offen. Die sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite, die Rechtsgrundlage all der Verordnungen auch in Bayern, läuft am 25. November aus. Die noch nicht im Amt befindliche Ampel-Koalition hat schon angekündigt, sie auslaufen zu lassen. Man arbeite gerade an einer neuen Gesetzesvorlage, heißt es. Die bayerische Verordnung läuft ebenfalls am 25. November aus. Doch Markus Söder und Gesundheitsminister Klaus Holetschek appellieren bereits nach Berlin, doch weiterhin strenge Maßnahmen zu ermöglichen.