Pflicht
Gehweg räumen: Das müssen Sie beachten

Fällt Schnee, müssen ihn Mieter oder Eigentümer wegschaffen. Werner Hinreiner vom Mieterbund Regensburg erklärt die Regeln.

25.11.2021 | Stand 15.09.2023, 22:55 Uhr
Fällt Schnee, müssen auch in Regensburg viele Mieter und Wohnungseigentümer zur Schaufel greifen. −Foto: Michael Reichel/picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Der erste Schnee kommt jedes Jahr schneller als man denkt. Wenn die Welt nach einer Nacht weiß gezuckert ist, denken viele zuerst an eines: Gehweg räumen. Doch wer muss wo räumen? Und wie genau muss ein Gehsteig von Schnee befreit werden? Werner Hinreiner vom Mieterbund gibt Antworten.

Wo besteht denn die Räumpflicht im Winter?

Laut Verordnung müssen öffentliche Verkehrswege geräumt werden. Damit sind die Gehwege gemeint, die nicht zum Privatgrundstück gehören. Wie es auf dem Privatgrundstück selbst aussieht, ist Sache der Eigentümer, Vermieter und Mieter.

Für wen besteht eine Räumpflicht?

Die Gehwege sind eigentlich Eigentum der Stadt. Doch die Räumpflicht wird durch die städtische Satzung von der Stadt auf die jeweiligen Grundstückseigentümer übertragen. Diese dürfen die Verpflichtung zur Räumung und Streuung des Bürgersteigs aber auf den Vermieter oder Mieter umlegen. Dies kann dann über Hausordnung oder Mietvertrag geregelt werden. Bei Gebäuden mit mehreren Wohnungen wird meist eine Firma beauftragt. Die entstandenen Kosten werden dann in den Betriebs- und Nebenkosten auf alle Mieter entsprechend aufgeteilt.

Wie muss der Gehweg geräumt sein?

Der Schnee muss vom Bürgersteig weggeschippt sein und bei Glätte muss gestreut sein. Dazu ist wichtig, dass kein umweltschädliches Material hergenommen wird, wie etwa Streusalz. Es müssen abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt verwendet werden. Nur bei abschüssigen Wegen und Treppen dürfen Mischungen mit bis zu 25 Prozent Streusalz verwendet werden. Entsprechendes Streumittel bekommt man in den meisten Baumärkten. Es gibt auch zeitliche Vorgaben, wann der Gehweg ordnungsgemäß geräumt und gestreut sein muss. Unter der Woche muss von Montag bis Samstag zwischen 7 und 20 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonntagen erst ab 8 Uhr.

Was sollte man sonst noch beachten?