Die Testregelungen sind nicht leicht zu verstehen – und sorgen für Verwirrung: Schüler sind eigentlich von der Testpflicht befreit. Denn: Sie werden ohnehin regelmäßig getestet. Nur: Gilt diese Ausnahme auch in den Sommerferien? Muss zum Beispiel beim Schwimmbadbesuch ein Nachweis vorgelegt werden? Die Mittelbayerische hat nachgehakt.
Ein Leser wandte sich diese Woche mit dieser Frage an die Mittelbayerische. „Ich denke, es ist bisher untergegangen, dass Schüler auch während den Ferien nach der neuen Regelung keinen Corona-Test vorlegen müssen. Auch im Westbad war das gestern noch nicht...