Landgericht
Regensburger Heroindealer muss fast fünf Jahre hinter Gitter

23.12.2022 | Stand 15.09.2023, 2:23 Uhr
Der 50 Jahre alte Mann (Mitte) wurde zu fast fünf Jahren Haft verurteilt. −Foto: Baumgarten

Sein Geständnis hat einem 50-Jährigen am Ende ein härteres Urteil erspart: Für bewaffnetes Handeltreiben mit Drogen in nicht geringer Menge und den Besitz verbotener Waffen hat das Landgericht den Regensburger zwei Tage vor Weihnachten zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.



Er war ein Abnehmer einer gut organisierten Heroinbande, die im Frühjahr bei einer Razzia ausgehoben wurde – auch bei ihm hatte die Polizei an dem 28. April geklopft.

Das Gericht hatte der Angeklagte zunächst mit einer abenteuerlichen Story überzeugen wollen: Der Mix aus Heroin, Paracetamol, Koffein und Laktose sei für Magenschmerzen gedacht gewesen und die sichergestellten 17 495 Euro Bargeld ein Erbe. Für 20 falsche Fünfziger wartete der 50-Jährige mit eine nicht minder haarsträubenden Idee auf – die seien ausschließlich zu Dekozwecken da gewesen; er habe damit die Toilette verschönern wollen.

Großen Glauben hatte die fünfte Strafkammer des Landgerichts seinen Einlassungen nicht geschenkt. Das ließ Vorsitzender Richter Thomas Zenger früh durchblicken und mahnte zur Wahrheit. Mit Erfolg: Über seinen Strafverteidiger Tim Fischer räumte der Angeklagte am nächsten Prozesstag die Vorwürfe in der Anklage ein. Die 29 Gramm Heroin habe er weiterverkaufen wollen. Der formlosen Einziehung des beschlagnahmten Geldes stimmte er außerdem zu. Zu den Hintermännern gab er keine Infos preis. Abgehörte Telefonate und Observationen waren aber aufschlussreich genug, wie ein leitender Ermittler der Regensburger Kripo vor Gericht sagte.

Entgegen dem Antrag von Staatsanwältin Christina Kupfer sah das Gericht einen minderschweren Fall, was nicht bedeute, es sei eine Bagatelle. Das betonte Zenger ausdrücklich. Auch den Wert des Geständnisses erkenne man an. Dass es einer „goldenen Brücke durch uns bedurfte“ könne man dem Angeklagte nicht zum Vorwurf machen. Der Aufwand der Beweisaufnahme sei nach Überzeugung der Kammer dadurch erheblich minimiert worden. Glasklar wäre das Ganze nicht ohne Mühen nachzuweisen.

Zudem, argumentierte Vorsitzender Richter Zenger, rangierten die gefundenen Waffen auf unterster Stufe der Gefährlichkeit. Ermittler hatten zahlreiche Luftdruck- und Gaspistolen sowie ein Messer gefunden – bis auf eine waren sie jedoch nicht geladen oder schussbereit. Die Vorwürfe hinsichtlich der 50-Euro-Blüten hatten das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft bereits zuvor eingestellt.