Ausraster vor Gericht
Schläge auf Supermarkt-Parkplatz: 25-Jähriger muss in Psychiatrie

25.07.2022 | Stand 15.09.2023, 4:13 Uhr
Rechtsanwalt Jörg Sodan vertrat den 25 Jahre alten Regensburger in dem Sicherungsverfahren vor der fünften Strafkammer des Landgerichts. −Foto: André Baumgarten

Zwei Gewaltausbrüche mit Folgen – ein junger Mann greift im Wahn einen Wildfremden an und zerstört seine eigene Wohnung. Das Landgericht greift durch.

Für einen Gewaltausbruch am 18. Dezember 2019 und die Verwüstung einer Mietwohnung vier Monate später muss ein 25-Jähriger in die Psychiatrie. Das Landgericht ordnete gestern die dauerhafte Unterbringung des Mannes an – äußerte aber zugleich Kritik, dass dem Beschuldigten trotz jahrelanger Auffälligkeiten nicht geholfen wurde. Wegen der nicht adäquat behandelten Schizophrenie könne es „jederzeit wider aus dem Ruder laufen“.

Den ersten Vorfall, ein Angriff auf einem Supermarkt-Parkplatz in der Johann-Hösl-Straße, schilderte das Opfer in seiner Videovernehmung in drastischen Worten: Über Minuten sei er attackiert worden – aus dem Nichts. „Er hörte nicht auf, schlug weiter und weiter.“ Um seine schwangere Freundin zu schützen, habe er ihn vom Parkplatz weggelockt. Zahllose Schläge gegen Kopf und Brustkorb kassierte der 44-Jährige, der sich – bepackt mit den Einkäufen – aber nicht wehrte. Selbst als er zu Boden ging, habe der 25-Jährige weiter auf den Mann eingetreten.

„Umbau“ seiner Mietwohnung

Den Grund für den Ausbruch schilderte der Beschuldigte in wirren Worten vor Gericht wie auch dem psychiatrischen Gutachter: Er habe in seinem Opfer einen Pädophilen gesehen, er wollte ein Mädchen schützen. Den zweiten Vorfall mit massiven Schäden in seiner Wohnung nannte der 25-Jährige „nur einen Umbau“. In der Antragsschrift summierte die Staatsanwaltschaft die Verwüstungen an Wand, Parkett, Küche, Wasserleitung und einer Tür auf rund 5000 Euro.

BKH-Oberarzt Roland Weisser attestierte dem Beschuldigten eine schwere Schizophrenie, die unbehandelt weiter erhebliche Straftaten erwarten ließe. Der Sachverständige behandelt den 25-Jährigen nach eigenen Worten erst seit zwei Monaten im Bezirkskrankenhaus. Aufgrund der Weigerung, seine Medikamente konstant und regelmäßig zu nehmen, könne Weisser nur zu einer ungünstigen Prognose für den 25-Jährigen kommen.

Keine Chance auf Bewährung

Die Strafkammer folgte seinen Ausführungen, wie Vorsitzender Richter Thomas Zenger betonte. Auch wenn man offensichtlich früher hätte steuernd eingreifen können – „wir haben keine Möglichkeit, das zur Bewährung auszusetzen.“ Eine gute medikamentöse Einstellung und ein stabiles Umfeld seien nun vorrangige Aufgabe des Vollzugs. „Wäre früher reagiert worden, hätte man das alles vermeiden können“, betonte Zenger gestern.