Geimpfte und Genesene genießen seit vergangener Woche mehr Freiheiten. Um sich mit mehr Menschen treffen zu dürfen oder um auch nach 22 Uhr auf die Straße gehen zu dürfen, muss man jedoch seineImpfung oder Genesung nachweisenkönnen. Wenn der Impfpass nicht mehr auffindbar ist, dann ist das mit einer Impfbescheinigung möglich. Doch: Woher bekommt man das Dokument? Das bayerische Gesundheitsministerium weiß Rat.
„Gemäß Paragraf 22 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat die zur Durchführung von Schutzimpfungen berechtigte Person jede Schutzimpfung unverzüglich in einem Impfausweis oder,...