Eine der ersten Amtshandlungen des damals neuen Ministerpräsidenten Bayerns ging einigen gegen den Strich: 2018 erließ Markus Söder den sogenannten Kreuzerlass. Demnach muss in jeder Amtsstube Bayerns ein Kruzifix hängen. Der Kabinettsbeschluss, den der frisch gekürte Ministerpräsident damals herbeiführte, galt allerdings der Zuständigkeit halber nur für Landesbehörden.
Jetzt kommt es zur Entscheidung vor Gericht: Ausgerechnet einen Tag vor Christi Himmelfahrt, am 25. Mai, treffen sich 25 Kläger sowie der Bund für Geistesfreiheit Bayern mit Vertretern des Freistaates Bayern vor dem...