Betrug
Teenager bestellte Falschgeld im Darknet

Ein 19-Jähriger aus dem Kreis Regensburg orderte falsche Banknoten per Mausklick. Auf der Bestellliste stand aber noch mehr.

12.07.2018 | Stand 16.09.2023, 6:05 Uhr

Der Angeklagte zahlte mit Falschgeld für Essen und Alkohol. Foto: Sven Hoppe/dpa

Falschgeld einfach so im Internet bestellen – geht das? „Das ist relativ einfach. Das kann jeder Jugendliche“, versicherte ein heute 20-jähriger Angeklagter selbstbewusst vor dem Jugendschöffengericht. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Geldfälschung in drei, Anstiftung zur Geldfälschung in einem und unerlaubten Drogenbesitz vor. Der arbeitslose Mann aus dem östlichen Landkreis soll im Frühjahr vergangenen Jahres im sogenannten „Darknet“ auf der inzwischen geschlossenen Verkaufsplattform „AlphaBay“ drei Bestellungen aufgegeben haben und mindestens 25 „Blüten“, gefälschte 50- und 20-Euro-Scheine geordert haben.

Einen falschen Fünfziger übergab er einem Kumpel, der im März vergangenen Jahres beim Einkaufen in einem Baumarkt in Regensburg nicht genug Bargeld dabei hatte. Prompt wurde der Freund an der Kasse erwischt. Die Kassiererin erkannte den Schein als „Blüte“ und schlug Alarm. Beide Burschen wurden ins Büro gebeten und die Polizei verständigt. In der Tasche des damals 19-Jährigen fanden die Beamten dann noch einen falschen Zwanziger.

Polizei fand auch noch Drogen

Daraufhin wurde die Wohnung des Teenagers, der unter Betreuung steht, durchsucht. Dabei stießen die Ermittler auf ein breites Sortiment an Drogen: 22 Gramm Marihuana, knapp 20 Gramm Haschisch, ein knappes Gramm Kokain, drei Ecstasy-Tabletten und ein Gramm MDMA. Außerdem beschlagnahmten sie den Laptop des jungen Mannes, „Crusher“ für Drogen, Kräutermühlen und Gaspistolen.

„Ich habe Falschgeld für ungefähr 1500 Euro bestellt.“Der Angeklagte

Nach längerem Rechtsgespräch auf Vorschlag der Verteidigung räumte der Angeklagte über seinen Anwalt Johannes Büttner sämtliche Vorwürfe ein. Der 20-Jährige gestand sogar noch mehr: „Ich habe Falschgeld für ungefähr 1500 Euro bestellt“. Davon habe er sich vor allem Essen, Trinken und Alkohol gekauft. Die Beamten hätten bei ihm damals im Baumarkt auch gar nicht alles gefunden, prahlte er, offenbar stolz auf seine „Leistung“: „Die Geldbörse mit dem Falschgeld habe ich auf ein Regal raufgeworfen, bevor die Polizei da war.“ Und er trumpfte auf: „Von der Polizeiarbeit halte ich sowieso nicht viel.“ Auf die Frage der Staatsanwältin, woher er denn das Geld für die Bestellungen gehabt habe, meinte er: „Meiner Familie geht es finanziell sehr gut.“

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Ein Kripo-Beamter, der den wegen psychischer Probleme unter Betreuung stehenden Mann damals vernahm, berichtete, dieser habe ihm erst „gar nicht die Hand geben“ wollen. Nachdem er ihm die Zugangsdaten zu seinem Laptop gegeben habe, sei er einfach wortlos aufgestanden und habe das Polizeigebäude verlassen. Der Zeuge berichtete, die Auswertung des Laptops habe insgesamt 34 Falschgeld- und Drogen-Bestellungen im Darknet ergeben. In und um Regensburg seien in dem Zeitraum 14 Blüten mit übereinstimmenden Notennummern angehalten worden, die wohl vom Angeklagten stammten.

Täter bot Polizei Hilfe an

Ein anderer Beamter gab an, der damals 19-Jährige habe ihm angeboten, der Polizei zu helfen „im Darknet aufzuräumen.“ Mal sei der junge Mann mitteilsam gewesen. Dann habe er sich wieder komplett ausgeklinkt und habe „mit leerem Blick“ vor sich hin gestarrt.

„Die Geldbörse mit dem Falschgeld habe ich auf ein Regal raufgeworfen, bevor die Polizei da war.“Der Angeklagte

Der psychiatrische Sachverständige Dr. Haas berichtete, dieser leide an paranoider Schizophrenie. Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Plädoyer für den jungen Mann eine Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie seine Unterbringung in einer Erziehungsanstalt. Beides könne zur Bewährung ausgesetzt werden. Als Auflage müsse der 20-Jährige aber eine stationäre Therapie antreten und durchziehen. Diesem Antrag folgte das Gericht unter Vorsitz von Richterin Cornelia Braun. Der Verteidiger Johannes Büttner hatte sich zuvor gegen eine Jugendstrafe ausgesprochen, da „keine schädlichen Neigungen“ vorlägen. Er habe bisher nur einen Eintrag wegen Beleidigung.

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