Das Sachgebiet Jugendschutz des Amtes für Jugend und Familie weist darauf hin, dass in den nächsten Wochen verstärkt Testkäufe im Einzelhandel und an Tankstellen bezüglich der Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren durchgeführt werden.
Bei Abgabe von branntweinhaltigen Getränken an Minderjährige droht laut Stadt ein Bußgeld bis zu 2.000 Euro. Dies gilt ebenso für über 18-jährige, die branntweinhaltige Getränke Jugendlichen überlassen oder zum Verzehr anbieten.