Den jungen Mann aus Südosteuropa (22), der wegen Freiheitsberaubung und Vergewaltigung angeklagt war, trifft es hart. Am Mittwoch wurde er von der 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Was für ihn wohl noch schlimmer ist: Da er bereits seit Januar dieses Jahres keinen Aufenthaltstitel mehr hat und rechtskräftig ausreisepflichtig ist, wird er nunmehr in seine Heimat abgeschoben. Das Bleiberecht in Deutschland hat er verloren, weil er nur drei Tage vor der aktuellen Tat eine Nachbarin unsittlich berührt und sie gefragt hatte, ob sie mit...