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Viele Nachfragen zur Booster-Impfung

Ausgiebig nutzen Leser der Mittelbayerischen die Gelegenheit, Experten zur Corona-Auffrischimpfung zu befragen.

16.11.2021 | Stand 15.09.2023, 22:59 Uhr
Etliche Menschen denken gerade über eine Booster-Impfung nach. −Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Ausgiebig nutzten die MZ-Leser die Gelegenheit, das Expertenteam der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Corona-Auffrischimpfung zu befragen. Hier eine kurze Zusammenfassung:

Was soll die Auffrischung bringen?

Sie soll einem nachlassenden Impfschutz entgegenwirken. Solche Auffrischungen sind beispielsweise bekannt bei Tetanus oder Diphtherie. Auch hier wird in festgelegten Zeitabständen geimpft um den Schutz gegen den jeweiligen Erreger aufrecht zu erhalten.

Spielt es eine Rolle für die Auffrischimpfung, mit welchem Impfstoff man die Grundimmunisierung bekommen hat?

Nein. Sie erhalten als Auffrischung immer einen mRNA-Impfstoff, entweder von BioNTech oder von Moderna.

Wer soll die Auffrischimpfung erhalten?

Sie kann grundsätzlich allen Personen ab 18 Jahren angeboten werden. Voraussetzung ist ein Mindestabstand von sechs Monaten zur ersten Impfserie. Wurde man mit Johnson & Johnson geimpft, beträgt der Mindestabstand nur vier Wochen.

Ich wurde zweimal mit AstraZeneca geimpft und habe das gut vertragen. Jetzt soll ich BioNTech bekommen. Warum?

Eine sogenannte Kreuzimpfung - erst Vektor-Impfstoff, wie AstraZeneca, dann mRNA-Impfstoff, wie BioNTech – führt zu einer deutlich höheren Antikörperbildung, als wenn nur ein Vektor-Impfstoff genutzt wird.

Ich möchte demnächst nach Tschechien fahren. Gilt mein EU-Impfzertifikat, auch wenn ich noch keine Auffrischimpfung erhalten habe?

Ja, das europäische (EU)-Impfzertifikat gilt noch. Die Auffrischimpfungen stellen eine zusätzliche Vorsichtsmaßnahme dar.

Ist ein Antikörpertest vor der Auffrischungsimpfung sinnvoll?

Nein, denn es gibt keinen belastbaren Grenzwert, ab welcher Antikörperkonzentration ausreichend Schutz vor einer neuen Infektion besteht.

Infos der BZgA zum Corona-Virus und zu Schutzimpfungen finden Sie unterwww.infektionsschutz.de, Infos zu Impfmöglichkeiten unterwww.116117.deundwww.zusammengegencorona.de/impfen/hier-wird-geimpft.

Das Beratungstelefon der BZgA ist unter der kostenlosen Rufnummer 0800-2322783 (Mo-Do 10-22 Uhr, Fr-So 10-18 Uhr) erreichbar