Coronavirus
Wer kann sich kostenlos testen lassen?

Ab 11. Oktober gibt es in Regensburg kostenlose PCR- und Schnelltests nur noch für bestimmte Personengruppen. Ein Überblick.

09.10.2021 | Stand 16.09.2023, 0:00 Uhr
Im städtischen Testzentrum auf dem Dultplatz gibt es keine kostenpflichtigen Tests. Symbolfoto: dpa −Foto: Hauke-Christian Dittrich/picture alliance/dpa

In den kommunalen Testzentren werden laut einer Pressemitteilung der Stadt Regensburg nur noch Tests für die Personengruppen, die weiterhin zu kostenfreien Tests berechtigt sind, durchgeführt. Kostenpflichtige Tests gibt es in den lokalen Testzentren nicht. Dies gilt auch für das städtische Testzentrum auf dem Dultplatz.

Dementsprechend können sich ab Montag, 11. Oktober 2021, im städtischen Testzentrum auf dem Dultplatz nur noch folgende Personengruppen testen lassen:

Mittels PCR-Test:

  • Personen, die Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen
  • Personen, die mittels PoC-Antigentest positiv getestet wurden

Mittels PCR-Test oder PoC-Antigentest (Schnelltest):

  • Kontaktpersonen von COVID-19-positiven Patienten
  • Personen, die sich in Quarantäne befinden und den Testnachweis brauchen, um die Quarantäne zu beenden
  • Personen, die von der Corona-WarnApp gewarnt wurden (erhöhtes Risiko)
  • Lehrer und Kita-Personal
  • Schüler und Kita-Kinder
  • Beschäftigte und Betreute von Obdachlosenunterkünften und Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Mittels PoC-Antigentest (Schnelltest):

  • Kinder bis zum zwölften Lebensjahr (bis maximal drei Monate nach dem zwölften Geburtstag)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen SARS-CoV-2 impfen lassen können, insbesondere Schwangere im ersten Drittel der Schwangerschaft
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen in den letzten drei Monaten vor der Testung nicht gegen SARS-CoV-2 impfen lassen konnten
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen Corona teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben
  • Personen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Quarantäne befinden und den Testnachweis brauchen, um die Quarantäne zu beenden
  • Besucher von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • leicht symptomatische Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen (sog. „Schnupfenkinder“)
  • bis zum 30. November 2021: Studierende
  • bis zum 31. Dezember 2021: Jugendliche bis zum 18. Geburtstag
  • bis zum 31. Dezember 2021: Schwangere
  • bis zum 31. Dezember 2021: Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse