Das gab es wohl auch noch nie: Bürger wollten die Stadt gerichtlich dazu zwingen, die eigene Allgemeinverfügung mit Erleichterungen für die Bürger zu versehen. Sie stellten einen Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz vor dem Regensburger Verwaltungsgericht. Ihr Ziel: Sie wollten, dass die immer noch geltenden Ausgangsbeschränkungen wegfallen.
Ausgangsbeschränkungen gelten nach wie vor
Nach wie vor ist es sowohl tagsüber, als auch nachts nicht erlaubt, die eigenen vier Wände ohne triftigen Grund zu verlassen. Allerdings sind diese Gründe relativ weit gefasst: Der Gang in die Arbeit zählt...