Urteil im Prozess gegen einen Sushi-Koch: Die zweite Kammer am Regensburger Landgericht unter dem Vorsitz von Richter Michael Hammer sah es als erwiesen an, dass ein Sushi-Koch am 6. Januar dieses Jahres seinen Kompagnon in einem Restaurant in der Regensburger Ludwigstraße schwer verletzt hat. Der 57-Jährige fügte seinem Landsmann eine 22 Zentimeter lange Wunde am Hals zu. Der Mann wäre fast verblutet. Die Kammer hat den Mann deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Reue gezeigt hat der 57-jährige Sushi-Koch und Betreiber eines...