Ein Teilfreispruch stand am Ende des Prozesses gegen einen heute 20-Jährigen vor dem Amtsgericht Regensburg. Er soll „gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen“ betrieben haben. Doch hinter der „nicht geringen Menge“ stand schnell ein großes Fragezeichen.
Die ursprünglich auf einen Tag angesetzte Hauptverhandlung musste in die Verlängerung gehen,da ein wichtiger Zeuge nicht gekommen war. Und auch beim zweiten Termin, zu dem er erneut geladen wurde, macht es der Zeuge spannend. Denn er erschien wieder nicht zum Verhandlungsbeginn. „Wir lassen ihm noch ein wenig...