Freiheits- und Geldstrafe
88.000 Euro unterschlagen: Gericht verurteilt Schwandorfer Unternehmer

08.07.2022 | Stand 15.09.2023, 4:30 Uhr
Das Zollamt überführte einen Unternehmer, der 88.000 Euro an Versicherungsbeiträgen unterschlagen hatte. −Foto: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung

Ein Transportunternehmer aus dem Landkreis Schwandorf hat rund 88.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen hinterzogen. Nun verurteilte ihn das Amtsgericht Regensburg zu einer Freiheitsstrafe.



Der Mann beschäftigte in seinem Transportunternehmen über vier Jahre mehrere Angestellte auf 450-Euro-Basis. Wie das Zollamt mitteilt, soll zwischen beiden Seiten von Beginn an abgemacht gewesen, dass die Arbeitnehmer diese Grenzen der Geringfügigkeit überschreiten würde, sowohl finanziell als auch die zugelassene Stundenzahl.

450 Euro Kräfte verdienten deutlich mehr

Beiträge, die über die 450-Euro-Grenze hinausgingen, sollten im Rahmen des Lohnsplittings mit den Ehefrauen, Angehörigen oder Bekannten abgerechnet werden. Diese wurden von dem Geschäftsmann zum Schein ebenfalls als geringfügig Beschäftigte angemeldet, auch wenn sie dort faktisch nie arbeiteten.

In diese Vorgehensweise war auch eine angestellte Bürokraft eingeweiht und erstellte eigenverantwortlich falsche Lohnabrechnungen sowie Meldungen zu den Sozialversicherungen. Die Weidener Dienststelle des Hauptzollamts kam dem Betrug jedoch auf die Spur und fand letztlich 88 Fälle, in denen der Unternehmer Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 88.000 Euro unterschlagen hatte.

Freiheitsstrafe auf Bewährung

Das zuständige Amtsgericht Regensburg verurteilte den Geschäftsmann wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, sowie zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 85 Euro. Die Bürokraft wurde wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt.

− jf