Eindeutig ist die Stellungnahme der Rechtsaufsicht am Landratsamt Schwandorf zur Causa „Dachgeschossausbau Rathaus“. Der Ratsbeschluss dazu sei „sowohl formell als auch materiell rechtmäßig“. Die Beschwerde von CSU und JU ist damit abgewiesen, der Beschluss, dass Dachgeschoss für Büroräume zu nutzen, korrekt. Bemängelt hatte die Unions-Fraktion vor allem eine „mangelhafte Sitzungsvorbereitung“. Die Reaktionen auf die Antwort der Rechtsaufsicht fallen unterschiedlich aus.
Ein Gutachten, das sich mit Fragen zur Statik des Dachgeschosses befasst, war den Sitzungsunterlagen nicht beigefügt. In...