Pandemie
Corona in Schwandorf: Inzidenz sinkt, Isolationspflicht endet

16.11.2022 | Stand 15.09.2023, 2:57 Uhr
Die zahl der positiven Corona-Tests geht auch im Landkreis Schwandorf zurück. −Foto: Symbolbild: Uwe Anspach, dpa

Die Zahl der Corona-Fälle geht auch im Landkreis Schwandorf weiter nach unten. Ganze fünf Gemeinden verzeichneten in den vergangenen sieben Tage keine einzige Ansteckung. Daneben gibt es Neuigkeiten in Sachen Infektionsschutz.

In den vergangenen sieben Tagen verzeichnete das Gesundheitsamt im Landkreis Schwandorf 312 Corona-Erstmeldungen. Diese Anzahl ist gegenüber der Vorwoche ein deutlicher Rückgang (Vorwoche 466 Neuinfektionen). Das teilt das Landratsamt in einem Pressebericht mit.

Die Infektionen der vergangenen Woche verteilen sich auf die Gemeinden wie folgt: Altendorf (3), Bodenwöhr (7), Bruck (10), Burglengenfeld (27), Dieterskirchen (2), Fensterbach (14), Gleiritsch (2), Guteneck(0), Maxhütte-Haidhof (22), Nabburg (9), Neukirchen-Balbini (1), Neunburg vorm Wald (10), Niedermurach (1), Nittenau (17), Oberviechtach (4), Pfreimd (14), Schmidgaden (1), Schönsee (5), Schwandorf (103), Schwarzach b. Nabburg (0), Schwarzenfeld (12), Schwarzhofen (2), Stadlern (0), Steinberg am See (1), Stulln (1), Teublitz (20), Teunz (1), Thanstein (0), Trausnitz (0), Wackersdorf (14), Weiding (1), Wernberg-Köblitz (4), Winklarn (4).

Inzidenz liegt unter dem Landesdurchschnitt

Folglich traten die Infektionen in 28 der 33 Gemeinden des Landkreises auf. Die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Schwandorf weist das RKI am Mittwoch mit 182,3 aus. Zum Vergleich: Im bayerischen Durchschnitt beträgt die Inzidenz 139,4 während dieser Wert am Mittwoch im gesamten Bundesgebiet bei 203,4 lag.

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Einige Bundesländer, darunter auch der Freistaat Bayern, haben kürzlich beschlossen, dass die Isolationspflicht für positiv Getestete entfällt. Diese Regelung trat gestern in Kraft. Stattdessen haben Covid-19-Infizierte Schutzmaßnahmen zu beachten, die vor allem die vulnerablen Gruppen schützen sollen, informiert das Landratsamt Schwandorf weiter.

Maskenpflicht statt Quarantäne

Ab sofort dürfen Infizierte demnach das Haus verlassen, unterliegen jedoch einer Maskenpflicht. Ebenso gilt für Infizierte ein Betretungs- und Beschäftigungsverbot in Pflege- beziehungsweise Betreuungseinrichtungen für die Dauer der Infektion. Ausnahmen von dieser Regel gelten für heilpädagogische Einrichtungen. Positiv getestete Schülerinnen und Schüler sind dazu angehalten, den Unterricht nicht zu besuchen. Die Allgemeinverfügung Corona-Schutzmaßnahmen, welche am Dienstag im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht wurde und die neuen Schutzmaßnahmen regelt, gilt vorerst bis zum 31. Januar 2023.