Corona-Pandemie
Es gibt Neuerungen im Testzentrum

In der Stadthalle Burglengenfeld werden auch über den 11. Oktober hinaus Corona-Tests angeboten . Aber es gibt Änderungen.

11.10.2021 | Stand 15.09.2023, 23:55 Uhr
Beim Testzentrum in der Stadthalle Burglengenfeld gibt es Änderungen.- −Foto: Philipp Wolf

Weit mehr als 1000 ehrenamtliche Stunden wurden bereits geleistet, und knapp 10 000 Testungen im Auftrag des öffentlichen Gesundheitsdienstes wurden durchgeführt. Trotz der Änderungen in der Testverordnung haben sich die Beteiligten einstimmig für eine Weiterführung der Aktivität über den 11. Oktober hinaus ausgesprochen. Ab dann dürfen nur noch bestimmte Personengruppen auf Kosten des Bundes getestet werden.

Alle Bürger, die zum weiterhin berechtigten Personenkreis gemäß der Testverordnung gehören, müssen für die Inanspruchnahme eines kostenlosen Tests ihre Berechtigung in geeigneter Weise nachweisen und die Richtigkeit der Angaben und vorgelegten Nachweise mit ihrer Unterschrift versichern.

Attest vom Arzt vorlegen

Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben benötigen einen Nachweis, wie zum Beispiel das Geburtsdatum auf dem Ausweis. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation (insbesondere Schwangerschaft) nicht geimpft werden können oder bis drei Monate vor der Testung nicht geimpft werden konnten, benötigen ein ärztliches Attest, bei Schwangerschaft ist der Mutterpass ausreichend.

Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist müssen den Befund des Gesundheitsamtes vorlegen. Studenten, die mit einem Impfstoff immunisiert worden sind welcher in Deutschland nicht zugelassen ist, müssen neben dem Impfausweis auch die Studienbescheinigung vorlegen. Besucher oder Arbeitnehmer einer Pflegeeinrichtung oder Einrichtung für Menschen mit Behinderung (nur in Bayern) brauchen die Bestätigung der Einrichtung oder des Arbeitgebers. Studierende an einer bayrischen Hochschule (nur in Bayern) legen Studienbescheinigung oder Studentenausweis vor. Testungen im Rahmen eines Ausbruchsgeschehens in einer Einrichtung oder Unternehmen bestätigen dies mit Unterlagen, beziehungsweise mit dem Bescheid vom Gesundheitsamt. Alle nicht anspruchsberechtigten Personen können selbstverständlich auch weiterhin eine Testung erhalten, müssen jedoch die Kosten selbst tragen.

An den Teststellen der Hilfsorganisationen entstehen aktuell Kosten in Höhe von zehn Euro für die Testung. Um den Verwaltungsaufwand und damit auch die Kosten weiterhin so gering beibehalten zu können ist ausschließlich Barzahlung direkt an der Teststelle möglich. Eine Rechnung oder Quittung wird per E-Mail mit dem Testergebnis versendet.

Bisher der längste Einsatz

Das Testzentrum wird von den BRK Bereitschaften Burglengenfeld und Maxhütte, den Wasserwachten Burglengenfeld, Maxhütte, Teublitz und den Feuerwehren Burglengenfeld und Meßnerskreith mit insgesamt 100 ehrenamtlichen Kräften betrieben. „Es handelt sich hier um den bisher längsten Einsatz unserer ehrenamtlichen Kräfte, die hier Unglaubliches leisten und immer noch aktuell an fünf Tagen in der Woche bereitstehen, um ihren Dienst im Kampf gegen die Pandemie zu leiten“, so Philipp Wolf, Chefarzt des BRK-Kreisverbandes und Vorsitzender der Wasserwacht Burglengenfeld.