Schwandorf
Landratsamt empfiehlt Kontaktreduzierung

In den Krankenhäusern im Kreis Schwandorf spitze sich die Lage zu. Übers Wochenende wurden viele neue Corona-Fälle bekannt.

15.11.2021 | Stand 15.09.2023, 23:03 Uhr
Unter anderem im Krankenhaus St. Barbara in Schwandorf werden Corona-Infizierte versorgt. Nicht nur hier würde das Klinikpersonal laut Landratsamt seit Monaten am absoluten Limit arbeiten. −Foto: Karl-Heinz Probst

Die Zahl der Corona-Infektionen hat sich im Landkreis Schwandorf weiter erhöht. Am Freitag wurden dem örtlichen Gesundheitsamt 155 Fälle neue Fälle bekannt, am Samstag waren es 45, am Sonntag 132. Insgesamt wurden in der Region laut Robert Koch-Institut seit Beginn der Pandemie 11.321 Infektionen festgestellt. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Montag bei 528,7.

Bis Montagabend wurden dem Gesundheitsamt weitere 93 Neuinfektionen mitgeteilt. Zahlreiche Fälle wurden laut Manuel Lischka, Pressesprecher am Landratsamt, inverschiedenen Senioreneinrichtungenund Schulen des Landkreises bekannt. „Dass die Nachverfolgung aufgrund dieser Entwicklung vom Gesundheitsamt nicht mehr gewährleistet werden kann und infizierte Personen in Eigenverantwortung handeln müssen, haben wir bereits mitgeteilt“, sagte Lischka.

Die Situation in den Krankenhäusern spitze sich „dramatisch zu“. Dies sei die einhellige Meinung der Klinikvertreter im Landkreis. Vor allem um das Personal, welches seit vielen Monaten am absoluten Limit arbeitet, mache man sich große Sorgen. „In der heute stattfindenden Videokonferenz der Führungsgruppe Katastrophenschutz brachten viele Institutionen und Einrichtungen ihre Besorgnis zum Ausdruck“, erklärte Lischka am Montagabend.

Der Bayerische Ministerrat habe am Montag beschlossen, dass ab Dienstag, 16. November, bei roter Krankenhausampel die2G-Regelauch in Restaurants und Übernachtungsbetrieben gilt. Für körpernahe Dienstleistungen gelte weiterhin 3G plus. Zudem müsse ab Dienstag auch überall dort, wo die 3G plus- oder die 2G-Regel anzuwenden ist, wieder eine Maske getragen werden. Besucher vonAlten- und Pflegeeinrichtungenoder Krankenhäusern würden einen negativen Schnelltest benötigen.

Weiter machte Lischka darauf aufmerksam, dass sich Positiv-Getestete „unverzüglich nach Kenntniserlangung“ in Isolation begeben müssten. Die Isolationspflicht bestehe „unabhängig von einer Mitteilung des Gesundheitsamtes“. Man bitte die Bürger um ein verantwortungsvolles Handeln. Kontakte sollten laut Lischka „auf ein absolutes Minimum“ reduziert werden.