Richter in den USA sind bei der Strafzumessung kleinerer Delikte oft überaus kreativ. Da wird der Halbwüchsige zum öffentlichen Schrubben der Schulkantine verdonnert, die er vorher verunstaltet hat, oder der präpotente Raser muss eine ganze Weile mit einem PS-schwachen, uncoolen Auto durch die Gegend zuckeln und sich Blicke einfangen. Das deutsche Strafrecht ist da viel nüchterner. Schade eigentlich.
Zeitgenossen, die einen Altkleidercontainer wissentlich mit einem Mülleimer verwechseln, gehören in dieselbe Kategorie wie die zu hochnotpeinlichen Diensten verdonnerten US-Sünder. Alle...