Satzungsbeschluss gefasst
Neues Gewerbegebiet in Schwandorf nimmt endlich Fahrt auf

26.04.2023 | Stand 15.09.2023, 0:18 Uhr
Max Schmid
Das Gewerbegebiet soll nördlich der OMV-Tankstelle entstehen. −Foto: Dietmar Zwick

Die Umsetzung der Bauleitplanung für das Gewerbegebiet Am Richtfeld durch den Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet an der A93 scheint endlich Fahrt aufzunehmen. Am Dienstag erfolgte ein entsprechender Satzungsbeschluss des Gremiums.

Der Zweckverband, der unter Leitung von Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU) im Konrad-Max-Kunz-Saal der Oberpfalzhalle tagte, beschäftigte sich mit den Anregungen der Träger öffentlicher Belange für die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Am Richtfeld, das im Anschluss an die OMV-Tankstelle entstehen soll. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist bereits im Juli 2014 durch den Zweckverband erfolgt, 2019 gab es dann einen Beschluss über die Aufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans für das Verbandsgebiet.

Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wurde darauf verwiesen, dass im geplanten Baugebiet bereits Maßnahmen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser sowie die Ertüchtigung der Regenrückhaltung südlich der B85 eingeplant seien.

Bauverbotszone soll auf 40 Meter erweitert werden

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass durch die Änderung der Nutzung 7,42 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche verloren gehen werden. Landwirtschaftfachliche Einwände gegen das Vorhaben des Zweckverbandes aber wurden nicht vorgebracht. Auf Vorschlag der Autobahndirektion Nordbayern wurde beschlossen, die Bauverbotszone auch entlang der Auffahrt auf 40 Meter zu erweitern und die Autobahn GmbH am wasserrechtlichen Verfahren zu beteiligen. Ein ähnlicher Beschluss erfolgte aufgrund der Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes wegen der Abstände zur B 85. Der Bund Naturschutz verwies darauf, dass es grundsätzlich möglich sei, in einem Bebauungsplan die Verwendung von fossilen Energieträgern auszuschließen. Die Verbandsversammlung sah keine Notwendigkeit für diesen Ausschluss, legte aber fest, dass die Nutzung von Solarenergie festgeschrieben werden soll.

Der stellvertretende Verbandsvorsitzende, Wackersdorfs Bürgermeister Thomas Falter (CSU), bezeichnete den Beschluss für den Bebauungsplan als wichtigen Schritt zur Baureife des Gebietes, das sich durch eine optimale Lage an der A 93 und B 85 auszeichne. Das Areal sei interessant für Betriebsansiedlungen, die bisher weder in Schwandorf noch in Wackersdorf möglich waren. Deshalb dürfe man die bedeutsame Lage nicht unterschätzen, die Umsetzung bringe nun eine gewisse Dynamik in den Zweckverband.

Drei Gemeinden teilen sich Fehlbetrag

Das Gremium stimmte im weiteren Sitzungsverlauf über die Haushaltssatzung 2023 ab. Demnach beläuft sich der Verwaltungshaushalt auf 81350Euro und der Vermögenshaushalt auf 660000 Euro. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung wurde auf die drei Mitgliedkommunen wie folgt umgelegt: Stadt Schwandorf und Gemeinde Wackersdorf übernehmen jeweils 45 Prozent, die Gemeinde Steinberg am See zehn Prozent.

Ein weiterer Beschluss regelt die Zulässigkeit der tatsächlichen Ausgaben aus dem Jahre 2022. Demnach wurden für Aufwandsentschädigungen für den Vorsitzenden und den Stellvertreter 10246 Euro, für Sitzungsgelder der Verbandsräte 2280 Euro, für Beratungshonorare 21367 Euro, für den Personal- und Sachaufwand der Verbandsmitglieder 35175Euro sowie weitere kleiner Beträge für Sozialversicherungsbeiträge, Haus- und Grundstückslasten und die Zuführung zum Vermögenshaushalt ausgegeben. Auch der Jahresrechnung 2022 wurde zugestimmt.