Polizei Neunburg warnt
Schockanruf: 80-Jährige sollte 48.000 Euro für Großnichte überweisen

15.11.2022 | Stand 15.09.2023, 2:54 Uhr
Ältere Menschen sind das Hauptziel der Telefonbetrüger, weshalb Aufklärung wichtig ist. −Foto: Roland Weihrauch, dpa

Am Montag, 14. November, gegen 15.30 Uhr wurde eine 80-jährige Frau durch einen vermeintlichen Richter angerufen. Ihr wurde erklärt, dass ihre Großnichte einen Verkehrsunfall hatte und der Unfallgegner im Koma liege.



Es wäre nun eine Kaution in Höhe von 48.000 Euro fällig, drohten die Betrüger laut Polizei Neunburg. Nachdem die Seniorin erklärte, nicht so viel Geld zu besitzen, gab sich der Anrufer mit 25.000 Euro zufrieden. Das Geld sollte durch einen Kurier bei der Geschädigten abgeholt werden. Während des Telefonats kam zufällig eine Bekannte der Frau in die Wohnung, was der Anrufer mitbekam und das Gespräch schnell beendete.

Die Polizeiinspektion Neunburg vorm Wald warnt in diesem Zusammenhang eindringlich vor dieser Betrugsmasche und bittet darum, insbesondere ältere Angehörige oder Nachbarn über folgende Warnhinweise aufzuklären:

- Sprechen Sie mit Angehörigen über Gefahren durch betrügerische Telefonanrufe.

- Wenn Ihre Telefonnummer nicht in öffentlichen Verzeichnissen stehen soll (zum Beispiel dem Telefonbuch), dann lassen Sie die Nummer dort löschen.

- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.

- Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis. Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder nach Ihren Vermögensverhältnissen ausfragen.

- Übergeben Sie niemals Geld oder Schmuck an unbekannte Personen. Die Polizei wird niemals telefonisch die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen fordern.

- Melden Sie verdächtige Anrufe umgehend der Polizei. Scheuen Sie sich nicht davor, den Polizeinotruf 110 zu wählen, wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt.

- Wenn Sie der Anrufer auffordert, die 110 zu wählen, um die Richtigkeit des Anrufers zu verifizieren, dann beenden Sie das Gespräch, legen den Hörer auf und rufen dann eigenständig bei der Polizei an.