Corona-Update
Schwandorf: Weitere Lockerungen kommen

Am Mittwoch wurden zwei neue Infektionen im Landkreis identifiziert. Die Inzidenz bleibt weiterhin niedrig.

30.06.2021 | Stand 16.09.2023, 1:57 Uhr
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 25 entfällt an den weiterführenden Schulen die Maske am Platz für Schüler und Lehrkräfte. −Foto: Matthias Balk/dpa

Wie Landratsamtssprecher Hans Prechtl mitteilt, wurden am Mittwoch zwei neue Infektionen mit dem Coronavirus im Lankdreis Schwandorf identifiziert. Die 7-Tage-Inzidenz lag am Mittwoch – wie bereits am Dienstag – bei 2,7.

Der Bayerische Ministerrat hatte in der Kabinettssitzung am Dienstag die Verlängerung der geltenden Corona-Regelungen bis zum 28. Juli beschlossen. Im Zuge der Verlängerung wurden allerdings auch weitere Erleichterungen beschlossen, die ab dem 1. Juli gelten:

  • Unter freiem Himmel werden bei Sport- und Kulturveranstaltungen bis zu 1.500 Zuschauer zugelassen. Davon dürfen höchstens 200 als Stehplätze mit Mindestabstand vergeben werden, die übrigen nur als feste Sitzplätze. Indoor gilt hier wie bisher eine Zulassung abhängig von der Raumkapazität, höchstens aber 1.000 Personen. Diese Regelungen gelten auch für Tagungen und Kongresse.
  • In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 25 entfällt an den weiterführenden Schulen die Maske am Platz für Schüler und Lehrkräfte, die mindestens zweimal, empfohlen drei Mal wöchentlich einen negativen Testnachweis erbringen. In der Grundschule verbleibt es bei den bisherigen Lockerungen.
  • Gastronomische Angebote dürfen künftig bis 1.00 Uhr nachts und damit eine Stunde länger als bisher zur Verfügung gestellt werden. Überregionale Märkte sollen mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten zugelassen werden.
  • Aufgrund Bundesrechts entfällt zum 1. Juli 2021 die Bundesnotbremse des Infektionsschutzgesetzes. Damit gibt es keine bundesrechtliche Regelung mehr für Gebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz größer als 100. Sollten einzelne Landkreise oder kreisfreie Städte künftig wieder eine 7-Tage-Inzidenz größer als 100 aufweisen, gelten auch dort künftig die bayerischen Regelungen, die für den Inzidenzbereich zwischen 50 und 100 Anwendung finden.