Straßenverkehr in Schwandorf
Sicher ans Ziel mit Pedelec und E-Bike: Polizei gibt Tipps

18.08.2022 | Stand 15.09.2023, 4:01 Uhr
Die Polizei informiert gerade auch Radfahrer über potenzielle Gefahren, um ein Bewusstsein für die geltenden Regeln bei ihnen zu schaffen. −Foto: Symbolbild: Polizeipräsidium Oberpfalz/tw

Elektrofahrzeuge wie Pedelecs und E-Bikes haben sich in den vergangenen Jahren fest etabliert. Die Polizei hat Informationen über die Fahrzeuge und den richtigen Umgang damit zusammengestellt.



Aus polizeilicher Sicht ergeben sich durch Pedelecs, E-Bikes und S-Pedelecs auch neue Herausforderungen. Ein Kernziel der Polizei Oberpfalz ist es, Verkehrsunfälle und deren oftmals gravierende Folgen zu vermeiden, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Die Beamten informieren aktuell über E-Bikes und Pedelecs und den richtigen Umgang damit.

Vorsicht geboten

In mehr als 1000 Fällen waren Fahrradfahrer im Jahr 2021 in der Oberpfalz an Verkehrsunfällen beteiligt. In 70 Prozent der Fälle wurde der Unfall nach Angaben der Polizei vom Fahrradfahrer verursacht. An 236 dieser Verkehrsunfälle waren Pedelec-Fahrer beteiligt. 221 von ihnen wurden dabei verletzt. Zwei Drittel dieser Unfälle wurden von den beteiligten Pedelec-Fahrern verursacht.

„Für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr sind Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme geboten. Die E-Mobilität macht Spaß, doch Übung und Eigenverantwortung sind dabei unbedingt erforderlich“, betont Polizeivizepräsident Thomas Schöniger.

Die richtige Ausstattung schützt

Nutzer von Pedelec und Co. müssten sich der – im Vergleich zu Autos – eingeschränkten Wahrnehmbarkeit, also Sichtbarkeit und Akustik, ihrer Fahrzeuge und des höheren Sturz- und Verletzungsrisikos bewusst sein. Mit gut sichtbarer Kleidung, einer defensiven Fahrweise und Schutzausstattung könne man dem entgegenwirken.

Auch Übungseinheiten, gerade beim erstmaligen Umstieg auf eine E-Fahrzeug, können einem Sturz vorbeugen. Die Polizei empfiehlt deshalb dringend die Handhabung zu trainieren und gegebenenfalls sogar an einem Fahrtraining teilzunehmen.

Dabei ist E-Fahrzeug auf zwei Rädern nicht gleich E-Fahrzeug: Die unterschiedlichen Fahrzeugklassen sind laut Polizei auch rechtlich unterschiedlich eingeordnet – dementsprechend gelten deutlich unterschiedliche Vorschriften.

Pedelec ist mit Fahrrad gleichgestellt

Wie die Polizei weiter mitteilt, ist ein Pedelec einem Fahrrad gleichgestellt. Es ist bis zu 25 Stundenkilometer schnell, die Motorleistung ist nur mit Pedalunterstützung möglich (Anfahr-/Schiebehilfe bis maximal sechs Stundenkilometer).

Ein E-Bike ist einem Kraftfahrzeug (Mofa) gleichgestellt. Es kann ebenfalls bis zu 25 Stundenkilometer schnell werden, Fahren ist auch ohne Pedalunterstützung möglich.

Ein S-Pedelec ist einem Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad) gleichstellt. Es kann bis zu 45 Stundenkilometer schnell fahren.

Für Pedelec, E-Bike und S-Pedelec gelten die allgemeinen Regeln der Straßenverkehrsordnung. Die Polizei zählt hier kein Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt, Rechtsfahrgebot oder das Beachtung des Rotlichts auf. Die Beamten weisen extra darauf hin, dass es mit einem schnellen S-Pedelec nicht erlaubt ist, einen Kinderanhänger zu ziehen.

Sechs Fragen zum richtigen Umgang mit Pedelec, E-Bike und S-Pedelec

Wer darf wo fahren?

Pedelec-Nutzer haben nur dann die Pflicht auf Radwegen zu fahren, wenn ein Schild „Radweg“ angebracht ist.

E-Bikes dürfen innerorts nur auf Radwegen geführt werden, wenn dort ein Schild „E-Bikes frei“ angebracht ist. Außerorts gilt die Radwegbenutzungspflicht, soweit die Kennzeichnung vorhanden ist.

S-Pedelec-Fahrer müssen die Fahrbahn benutzen und dürfen nicht Wege befahren, die mit dem Schild „Verbot für Krafträder“ gekennzeichnet sind.

In Einbahnstraßen, in denen das Befahren in Gegenrichtung für Räder frei ist, darf mit E-Bikes und S-Pedelecs nicht gefahren werden, da sie Fahrrädern nicht gleichgestellt sind.

Muss ich einen Helm tragen?

Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Helmes nur auf E-Bikes und S-Pedelecs. Allerdings empfiehlt die Polizei dringend, auf diesen Schutz nicht zu verzichten, egal mit welcher Art von E-Fahrzeug man unterwegs ist.

Brauche ich einen Führerschein?

Für das Führen von Pedelecs ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. Für E-Bikes ist mindestens eine Prüfbescheinigung für Mofas vorgeschrieben. (*Personen, die vor 1. April 1965 geboren sind, brauchen keine Prüfbescheinigung.) Da das S-Pedelec ein Kleinkraftrad darstellt, ist die Fahrerlaubnisklasse AM notwendig.

Wie alt muss ich sein?

Für das E-Bike muss man mindestens 15 Jahre und für ein S-Pedelec mindestens 16 Jahre alt sein. Für die Fahrt mit einem Pedelec (Fahrrädern gleichgestellt) ist kein Mindestalter vorgeschrieben.

Brauche ich eine Versicherung?

Für E-Bikes und S-Pedelecs ist ein Versicherungsschutz erforderlich. Dieser erfolgt durch Zuteilung eines Versicherungskennzeichens für die schnelleren Fahrzeugarten. Pedelecs sind dagegen versicherungsfrei.

Wie sieht es mit den Promillegrenzen aus?

Gerade im alkoholisierten Zustand steigt die Unfallwahrscheinlichkeit deutlich an, betont die Polizei. Für die Nutzer von E-Fahrzeugen gelten die Grenzwerte entsprechend der rechtlichen Einordnung ihrer Fahrzeuge. Eine Straftat begeh demnach, wer ohne Unfall oder anderweitige Ausfallerscheinungen, folgende Werte der Blutalkoholkonzentration erreicht oder überschreitet: Pedelec 1,6 Promille, E-Bikes 1,1 Promille, S-Pedelec 1,1 Promille. Eine Straftat begeht jedoch auch, wer ab 0,3 Promille nicht mehr in der Lage ist, sicher am Verkehr teilzunehmen.

Wer mit 0,5 Promille oder mehr mit E-Bike oder S-Pedelec fährt, muss mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz rechnen, die ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot nach sich zieht. Für Fahranfänger in der Probezeit oder unter 21-Jährige gelten 0,0 Promille,