Weitere Untersuchungen
Tote Schwäne an der Naab in Schwandorf: Verdacht auf Vogelgrippe hat sich bestätigt

09.02.2023 | Stand 15.09.2023, 1:40 Uhr
Nun ist es amtlich: In Schwandorf sind drei Wildvögel der „Aviären Influenza“ zum Opfer gefallen. −Foto: Symbolbild: Katrin Requadt, dpa

Jetzt ist klar:Die drei toten Schwäne, die am Samstagnachmittag an der Naab bei Dachelhofen gefunden wurden,sind an der Vogelgrippe verendet. Das erklärte auf Nachfrage der Pressesprecher am Landratsamt Schwandorf, Hans Prechtl.



Nach Auskunft des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sei bei den Vögeln das Vogelgrippe-Virus H5N1 nachgewiesen worden. Deshalb würden die Proben jetzt an das Friedrich-Löffler-Institut weitergeleitet, um zu untersuchen, ob die hochansteckende Variante der Geflügelpest vorliege. Mit einem Ergebnis der Testung sei in den nächsten Tagen zu rechnen, sagte Prechtl.

Für die Geflügelhalter im Umkreis ändert sich durch den Fund vom Samstag nichts – sofern ihre Anwesen nicht ohnehin in der Schutz- oder Beobachtungszone liegen, die nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Entenmastbetrieb in Hofing in der Marktgemeinde Bruck verfügt wurde.



Außerhalb der beiden Zonen gilt laut Prechtl nach wie vor die Allgemeinverfügung, die das Landratsamt am 24. November 2022 erlassen hat. Zur Vorbeugung gegen eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe wurden unter anderem Ausstellungen, Märkte und Geflügelschauen im ganzen Landkreis Schwandorf untersagt – mit Ausnahme von Tauben. Und für Geflügelhalter, ob privat oder gewerblich, gelten strengere Hygienevorschriften.

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Noch deutlich verschärft sind diese in den beiden Zonen um denAusbruchsherd in Hofing, die vom Landratsamt am 18. Januar durch eineweitere Allgemeinverfügungfestgelegt wurden. Im Umkreis von bis zu zehn Kilometern um den Entenmastbetrieb gelten unter anderem eine Stallpflicht und ein Verbringungsverbot für Tiere und ihre Erzeugnisse, die im jeweiligen Bestand verbleiben müssen.

Schutz- und Beobachtungszonen sind befristet

Die Schutz- und Beobachtungszonen sind befristet. Das Verfahren für eine mögliche Aufhebung ist laut Prechtl genau festgelegt. Die erste Bedingung dafür ist nach seinen Worten bereits erfüllt, denn am 30. Januar habe die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) die nach der Keulung erfolgte Reinigung und Desinfektion des betroffenen Betriebs in Hofing offiziell abgenommen.

Nun werde das Geschehen im Umkreis des Ausbruchsherds weiter beobachtet.Falls sich keine Auffälligkeiten ergäben, könne die Einrichtung der Schutzzone 21 Tage nach der erfolgten Abnahme, die der Überwachungszone nach einer Frist von 30 Tagen wieder zurückgenommen werden. Ansonsten gilt die Allgemeinverfügung vom 18. Januar nach den Worten Prechtls „so lange, bis sie ausdrücklich wieder aufgehoben wird“.