Rechtsgeschäfte
Vorsorgen mit einer Vollmacht

Für den Notfall absichern: Der Betreuungsverein und die Betreuungsstelle am Landratsamt geben Auskunft.

17.06.2021 | Stand 16.09.2023, 2:20 Uhr
Sie geben Auskunft zum Thema „Vorsorgevollmacht“ (von links): Rita Sebald und Waltraud Brettner vom Betreuungsverein Schwandorf e.V., Christine Lehmer, Eveline Seitz und Angeline Roth von der Betreuungsstelle am Landratsamt Schwandorf. −Foto: Manuel Lischka

Die Bürgerinnen und Bürger auf die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht aufmerksam zu machen und zu sensibilisieren, ist das gemeinsame Ziel der Vertreterinnen der Betreuungsstelle am Landratsamt Schwandorf und des Betreuungsvereins Schwandorf e.V.. Leider müsse immer wieder festgestellt werden, dass durch unvorhergesehene Ereignisse eine rechtsverbindliche Vollmachtserteilung nicht mehr möglich ist, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts.

Daher sollte man sich rechtzeitig mit dem Thema befassen und entsprechend vorsorgen. Wenn jemand nach Eintritt der Volljährigkeit durch Unfall oder Krankheit seine Rechtsgeschäfte nicht mehr führen kann, können diese nicht automatisch von Familienangehörigen (Eltern, Ehegatten, Kindern) weitergeführt werden. Dies ist nur möglich, wenn sie im Besitz einer rechtsgültigen Vorsorgevollmacht sind. Ohne diese ist auch keine Patientenverfügung vollziehbar. Eine Vorsorgevollmacht kann nur abgegeben werden, wenn der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Erteilung geschäftsfähig ist. Sie kann widerrufen werden, solange die Geschäftsfähigkeit vorliegt.

Eine Vorsorgevollmacht sollte nur einer absoluten Vertrauensperson erteilt werden, denn im Gegensatz zu einem gesetzlichen Betreuer wird der Bevollmächtigte nicht vom Betreuungsgericht kontrolliert. Nur in bestimmten Ausnahmefällen (z.B. bei geschlossener Unterbringung und unterbringungsähnlichen Maßnahmen) benötigt auch der Bevollmächtigte die Genehmigung des Betreuungsgerichts.

Bankvollmacht empfohlen

Neben der Vorsorgevollmacht ist zusätzlich die Erteilung einer entsprechenden Bankvollmacht an die/den Bevollmächtigte/n zu empfehlen. Zur Vermeidung von Problemen oder Verzögerungen sei es daher in der Regel besser, eine zusätzliche Vollmacht auf den bankeigenen Formularen zu erteilen. Alle Vorsorgevollmachten können gegen eine geringe Gebühr beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin registriert werden (www.vorsorgeregister.de).

Dabei werden aber keine Kopien der Vollmacht in Verwahrung genommen, sondern nur die wichtigsten Daten zu Vollmachtgeber, Vollmachtnehmer und Umfang der Vollmacht gespeichert. Die Vorsorgevollmacht muss zuhause bei den wichtigen Dokumenten gut aufbewahrt werden.

Der Bevollmächtigte muss wissen, wo sie im Bedarfsfall zu finden ist, da der Bevollmächtigte nur mit dem Original der Vollmacht handeln kann. Wenn der Vollmachtgeber Immobilien, Handelsgeschäfte etc. besitzt und der Bevollmächtigte hierüber verfügen soll, ohne dass das Betreuungsgericht eingeschaltet werden muss, dann ist eine notarielle Beurkundung der Vollmacht zu empfehlen. Bei der Betreuungsbehörde ist eine öffentliche Unterschriftsbeglaubigung der Vorsorgevollmacht gegen eine Gebühr von zehn Euro möglich.

Kostenlose Beratungsstellen

Zum Thema „Vorsorgevollmacht“ kann man sich telefonisch oder auch persönlich nach telefonischer Voranmeldung kostenlos beim Betreuungsverein Schwandorf bzw. bei der Betreuungsstelle am Landratsamt Schwandorf bei den folgenden Ansprechpartnerinnen informieren: Betreuungsverein Schwandorf e.V., Haydnstraßae 2, 92421 Schwandorf, Tel. (09431) 5 60 00 97: Rita Sebald, rita.sebald@betreuungsverein-schwandorf.de; Waltraud Brettner waltraud.brettner@betreuungsverein-schwandorf.de. Betreuungsstelle am Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf: Christine Lehmer, Tel. (09431) 471-125, christine.lehmer@lra-sad.de; Angeline Roth, Tel. (09431) 471-277, angeline.roth@lra-sad.de; Gabi Horn, Tel. 09431/471-440, gabriele.horn@lra-sad.de.