Ausschuss
Wehr bekommt neues Einsatzfahrzeug

Der Wackersdorfer Gemeinderat hat eine Ersatzbeschaffung für die FF Rauberweiherhaus beschlossen.

01.10.2021 | Stand 16.09.2023, 0:19 Uhr
Johann Ippisch
Nachdem das Tragkraftspritzenfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Rauberweiherhaus in die Jahre gekommen ist, hat der Gemeinderat grünes Licht für den Kauf eines neuen TSF (Symbolbild) gegeben. −Foto: Andre Baumgarten

Nachdem das Tragkraftspritzenfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Rauberweiherhaus in die Jahre gekommen ist, hat der Gemeinderat grünes Licht für den Kauf eines neuen TSF gegeben. Die Kosten dafür liegen bei rund 130.000 Euro bis 150.000 Euro. Für die Freiwillige Feuerwehr Alberndorf genehmigte der Gemeinderat eine neue Tragkraftspritze. Die Kosten dafür betragen rund 18.000 Euro.

Unter dem Punkt Bauanträge/-anfragen wurde unter anderem die Errichtung eines Lagerplatzes mit Neubau einer Einfriedung in der Nähe der Industriestraße durch die Bayernwerk Netz GmbH beantragt.

Eine Ausnahme von der gemeindlichen Stellplatzsatzung machte das Gremium für einen Bauherrn in der Fichtenstraße. Dieser möchte sieben Stellplätze an der Fichtenstraße errichten, die aber ein Rückwärtsausfahren vom Grundstück erfordert. Nach der Stellplatzsatzung wäre dies nicht möglich. Nachdem die Stellplätze nur gering in die Einmündung ragen, es sich um eine 30 km/h-Zone handelt und die Straßenbreite acht Meter beträgt, stimmte der Gemeinderat einer Ausnahme zu.

Die Firma Gerresheimer beantragte im Jahr 2019 die Errichtung eines Reinraums, der zur Produktion von Insulinspritzen verwendet werden soll. Die Firma stellte nun einen Tekturantrag auf Vergrößerung der Werbeanlage, Änderung der Raumeinteilung und der tragenden Bauteile sowie auf Änderung der Fassade von Porenbeton auf Sandwichpanelle mit Änderung der Fensterelemente.

Gegen fünf Stimmen genehmigte der Gemeinderat mehrheitlich eine Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in der Rachelstraße. Vor wenigen Wochen wurde dieser Antrag abgelehnt. Grund war, dass sich das Vorhaben nicht mehr im Bereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans befindet. Die Ausweisung dieses Bereiches im Flächennutzungsplan als späteres Wohnbaugebiet rief viele Bewohner in der Rachelstraße auf den Plan, die sich mittels einer Unterschriftenliste dagegen aussprachen. Das Landratsamt zeigt sich hinsichtlich einer künftigen gesamten Erschließung eines möglichen späteren Bebauungsplans kritisch. (sjj)