Entscheidung
„Ehrensold‘“ für Ex-Vizelandräte bleibt

Rund 1000 Euro können ehemalige Landratsstellvertreter aus dem Kreis Schwandorf monatlich bekommen. Das stört die AfD.

07.12.2021 | Stand 15.09.2023, 22:37 Uhr
Reinhold Willfurth
Wenn der Schwandorfer Landrat im Urlaub ist, übernimmt ein Stellvertreter die Amtsgeschäfte. −Foto: Dietmar Zwick

Der Landkreis Schwandorf gewährt ehrenamtlichen, langjährigen Stellvertretern des Landrats nach deren Ausscheiden einen „Ehrensold“. Dabei bleibt es auch in Zukunft, entschied der Kreisausschuss und lehnte damit einen Antrag der AfD-Fraktion ab.

Der „Ehrensold“ soll dem ehemaligen Landrats-Stellvertreter für seine ehrenamtlichen Dienste danken, heißt es in einer Vorlage der Verwaltung. Er solle auch ein „Ausgleich für gewisse berufliche Nachteile im privaten Beruf“ sein. Höchstens mit 1040,50 Euro monatlich dürfe er die Kasse des Landkreises belasten, inklusive 70-prozentiger jährlicher Sonderleistung und linearer Erhöhung. Allerdings muss er über 60 Jahre alt sein und den Landrat mindestens zehn Jahre vertreten haben.

Die AfD-Fraktion fordert die Abschaffung der Zuwendung vor dem Hintergrund einer „angespannten Haushaltslage“. Der Eindruck der „Selbstbedienung“ solle vermieden werden. Es bestehe die Gefahr einer „Überversorgung“. In seiner Begründung des Antrags sprach AfD-Kreisrat Reinhard Mixl von einer Praxis „à la Tango corrupti“. Der Schwandorfer Kreistag solle in seiner nächsten öffentlichen Sitzung erklären, keinen freiwilligen „Ehrensold“ mehr zu gewähren.

Zu dem Antrag gab es keine Wortmeldung seitens der Kreisräte und vonLandrat Thomas Ebeling (CSU). Er wurde gegen die Stimme von Reinhard Mixl abgelehnt.