Antragsfrist
Zuschüsse für die Jugendarbeit

Die VG Wackersdorf-Steinberg am See stellt für Vereine in beiden Gemeinden auch heuer wieder Jugendfördermittel bereit.

03.09.2021 | Stand 16.09.2023, 0:54 Uhr
Die VG Wackersdorf-Steinberg am See stellt für Vereine in beiden Gemeinden auch dieses Jahr wieder Jugendfördermittel zur Verfügung. −Foto: Dietmar Zwick

Die VG Wackersdorf-Steinberg am See stellt für Vereine in beiden Gemeinden auch dieses Jahr wieder Jugendfördermittel zur Verfügung. Antragsfrist für das laufende Jahr ist der 31. Oktober, so ein Pressesprecher der VG Wackersdorf. Egal, um welchen Verein es sich handelt, so lange er in Wackersdorf, oder Steinberg am See eingetragen ist und regelmäßige Jugendarbeit mit Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr betreibt, können die Fördermittel beantragt werden. Im Rahmen der Antragsstellung benötigt die Gemeinde einen formlosen Antrag mit den Informationen Vereinsname, Kontaktperson und eine Personenliste mit Namen und Geburtsdatum aller Vereinsmitglieder unter 18 Jahren. Zuschussanträge sind bei Sebastian Kienast einzureichen.