Eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige, wonach ein Burglengenfelder Gastwirt beschuldigt wird, am 6. Dezember 2020 gegen die damalige Verordnung nach dem Infektionsschutzgesetz zur Corona-Pandemie verstoßen zu haben, landete gestern vor Gericht. Sein Anwalt Stefan Niedermeier aus Teublitz hatte gegen den Bußgeldbescheid über 5000 Euro beim Amtsgericht in Schwandorf Einspruch eingelegt. Zu einem Urteil kam es jedoch nicht.
Nach gut zwei Stunden hatte Richter Michael Striegl die Hauptverhandlung unterbrochen. Sie soll am Nachmittag des 2. März fortgesetzt werden. Der Grund: Es sollen noch drei...