Die von dem AfD-Politiker Reinhard Mixl veranstalteten „Mahnwachen“ auf dem Schwandorfer Marktplatz hatten am Mittwoch ein juristisches Nachspiel. Das Landratsamt hatte gegen den 59-Jährigen wegen drei Verstößen gegen das Versammlungsgesetz ein Bußgeld in Gesamthöhe von 500 Euro verhängt. Gegen den Bescheid vom 5. Februar 2021 hatte Mixl Einspruch eingelegt. Das Amtsgericht Schwandorf hat unter Vorsitz von Richter Michael Striegl nun darüber entschieden.
Das Landratsamt hatte Mixl in seinem Bußgeldbescheid beschuldigt, „Mahnwachen“ am 23. November, 30. November und 7. Dezember 2020...