Wie gefährlich ist ein verurteilter Sexualstraftäter für die Bevölkerung? Diese Frage mussten nun Verwaltungsrichter in Regensburg klären. Hintergrund ist eine Klage eines verurteilten Vergewaltigers, dem das Landratsamt Schwandorf den Aufenthaltstitel widerrufen hatte. Das Gericht wies die Klage des Mannes zwar ab, abgeschoben werden kann er wohl dennoch nicht.
Der Mann argumentierte unter anderem damit, dass er im Gefängnis einen Integrationskurs antreten wolle. Die Regensburger Richter mussten abwägen, ob das Recht auf Schutz des Mannes gegenüber dem der Bevölkerung vorgeht.
Der Fall...