Corona-Update
160. Todesfall im Landkreis registriert

Die Nachfrage im Impfzentrum und bei Hausärzten steigt an. 89 Fälle wurden in sieben Tagen im Kreis Schwandorf ermittelt.

29.09.2021 | Stand 16.09.2023, 0:20 Uhr
In Bayern absolvieren Schüler zu Beginn des Unterrichts zweimal pro Woche einen Covid-19-Schnelltest. −Foto: Peter Kneffel/dpa

Im Landkreis Schwandorf wurden am Montag und Dienstag 19 neue Coronafälle bekannt, teilt Manuel Lischka, stellvertretender Sprecher des Landkreises, mit. Dementsprechend weist das RKI heute eine Inzidenz von 47,8 aus. Die Gesamtzahl der Coronafälle steigt damit auf 9015. Eine 100-jährige Frau verstarb am Dienstag im Krankenhaus Burglengenfeld. Sie ist der 160. Todesfall im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung.

Aktuell geht das Gesundheitsamt an sieben Schulen im Landkreis positiven Schnelltests nach. Dass ein positiver Schnelltest nicht automatisch eine Coronainfektion bedeuten muss, zeigt das Beispiel des BRK-Kindergartens in Bodenwöhr. Dort bestätigte sich ein Verdachtsfall nach erfolgtem PCR-Test nicht. Eine PCR-Reihentestung in einem Wackersdorfer Seniorenheim brachte keine Folgefälle.

2245 Impfungen in den letzten sieben Tagen

Das Impfzentrum in Nabburg verabreichte vom 22. bis 28. September 1050 Impfungen, davon 540 im Impfbus. Von den mehr als 1000 Impfungen in der zurückliegenden Woche wurden 250 Personen zum ersten Mal und 720 Personen zum zweiten Mal geimpft. Darüber hinaus wurden auch 80 Personen mit einer Drittimpfung versorgt. Die Hausärzte haben in diesem Zeitraum 1195 Mal gegen Corona geimpft. Die Gesamtzahl verteilt sich auf 440 Erst-, 559 Zweit- und 196 Auffrischungsimpfungen.

Die aktuellen Öffnungszeiten des Impfzentrums in Nabburg lauten wie folgt: Donnerstag geschlossen, Freitag 10-15 Uhr, Samstag 12-17 Uhr, Sonntag geschlossen.

Berufsschülern reicht Schülerausweis nicht automatisch aus

Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von den Testnachweisen befreit. Jugendlichen und Heranwachsenden reicht als Nachweis demzufolge die Vorlage eines gültigen Schülerausweises. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Regelung nur dann gilt, wenn die Schüler in einen regulären Schulbetrieb eingebunden sind. Diese Prämisse dürfte im Falle von Berufsschülern nur in Phasen des Blockunterrichts erfüllt sein. Landkreissprecher Lischka weist daher darauf hin, dass bei der Überprüfung der Einhaltung der 3G-Regel Berufsschüler nicht automatisch durch Vorlage eines Schülerausweises von der Testnachweispflicht befreit sind.

In jeder zweiten Kommune gab es Infektionen

In den sieben Tagen vom 22. bis 28. September traten im Landkreis Schwandorf 89 neue Fälle auf, die sich auf 18 unserer 33 Gemeinden wie folgt verteilen: Altendorf 2, Bodenwöhr 4, Bruck 5, Burglengenfeld 9, Dieterskirchen 1, Fensterbach 2, Guteneck 3, Maxhütte-Haidhof 2, Nabburg 2, Neunburg vorm Wald 12, Nittenau 10, Schmidgaden 1, Schönsee 1, Schwandorf 18, Schwarzenfeld 1, Teublitz 10, Teunz 1, Wackersdorf 5.