Die Allgemeine Schulpflicht ist eine Errungenschaft des modernen Sozialstaats. In Bayern gibt es sie erst seit Weihnachten 1802, damals galt sie für alle Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren. Für die Zwölf- bis 18-Jährigen war dann der Besuch der Sonntagsschule vorgeschrieben. Heutzutage dauert die Schulpflicht in Bayern zwölf Jahre. Auf neun Jahre Vollzeitschulpflicht folgen drei Jahre Berufsschulpflicht. Vor dem Neumarkter Jugendrichter Gerrit Stadler erschien ein 18-jähriger Mann, der dagegen verstoßen hatte.
Eine Ordnungswidrigkeit sei das, informierte der Richter ihn. Eigentlich...