Auf 30 Tagessätze zu 40 Euro, also 1200 Euro, hatte der Strafbefehl gelautet, gegen den die 22-jährige Angeklagte Einspruch eingelegt hatte. Sie musste sich wegen Beleidigung vor Richter Rainer Würth verantworten und der fragte natürlich nach den Hintergründen der Tat.
Bereitwillig erzählte die Angeklagte, dass sie mit der Geschädigten befreundet war, bis diese mit ihrem Bruder ein Paar wurde. Dann riss der Kontakt ab. „Die beiden machten halt ihr Ding“, sagte die 22-Jährige. Nachdem besagte Freundin mit in die Wohnung einzog, in der auch die 22-Jährige lebt, begann der Ärger.
„Es waren zig...